Breite Mehrheit für Einsatz von Alkohol-Wegfahrsperren
(ots) - +++ Bundesbürger befürworten Alkohol-Interlocks in
Bussen, Taxis und Lkw +++ TÜV-Verband fordert Absenkung der
Promille-Grenze für Anordnung einer MPU auf 1,1 Promille +++
TÜV-Forum Verkehrssicherheit diskutiert neue Ansätze gegen Alkohol am
Steuer
Eine breite Mehrheit der Bundesbürger befürwortet verpflichtende
Alkohol-Wegfahrsperren in Fahrzeugen. Fast neun von zehn Deutschen
(88 Prozent) sind der Meinung, dass Alkohol-Wegfahrsperren in
Fahrzeugen für die gewerbliche Personenbeförderung wie Bussen oder
Taxis obligatorisch sein sollten. 86 Prozent befürworten
Wegfahrsperren in gewerblich genutzten Nutzfahrzeugen wie
Transportern oder Lastkraftwagen. Das hat eine repräsentative
Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 18
Jahren ergeben. In Fahrzeugen installierte Alkohol-Wegfahrsperren
(Alkohol-Interlocks) verhindern mit Hilfe eines Atemtests, dass
alkoholisierte Personen ein Fahrzeug starten können. "Wegfahrsperren
sind ein wirksames Instrument, um Autofahrten unter Alkoholeinfluss
zu verhindern", sagte Marc-Philipp Waschke,
Verkehrssicherheitsexperte beim TÜV-Verband (VdTÜV). "Einige
Transportunternehmen haben heute schon freiwillig
Alkohol-Wegfahrsperren in ihren Fahrzeugen im Einsatz." Laut der
Umfrage sind 62 Prozent der Befragten auch dafür, Wegfahrsperren in
allen privat genutzten Fahrzeugen einzubauen. Frauen befürworten das
mit 69 Prozent deutlich häufiger als Männer mit 55 Prozent.
Aus Sicht des TÜV-Verbands könnten Wegfahrsperren vor allem im
Rahmen der Rehabilitation von Alkoholfahrern eingesetzt werden, die
wegen besonders hoher Promille-Werte eine Medizinisch-Psychologische
Untersuchung (MPU) absolvieren. Eine MPU wird nach mehrfachen
Trunkenheitsfahrten oder ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille
angeordnet. Bereits ab 1,1 Promille gelten Auto- und Motorradfahrer
aber als absolut fahruntüchtig. "Das Unfallrisiko liegt dann um ein
Zehnfaches höher als bei nüchternen Fahrern", sagte Waschke. Der
TÜV-Verband schlägt daher vor, die Teilnahme an einer MPU ab 1,1
Promille verpflichtend anzuordnen. Waschke: "Die Absenkung der
Promillegrenze für die Anordnung einer MPU ist längst überfällig."
Voraussetzung für das Bestehen der MPU ist, dass sich
Alkoholfahrer kritisch mit ihren Trinkgewohnheiten auseinandersetzen
und künftig in der Lage sind, Autofahren und Alkoholkonsum zu
trennen. Das wird mit einem Leistungstest, einem Medizin-Check und
einem psychologischen Gespräch begutachtet. Laut dem TÜV-Vorschlag
könnten Alkoholfahrer mit 1,1 bis 1,59 Promille an einem
Alkohol-Interlock-Programm teilnehmen. Damit hätten sie die
Möglichkeit, die Sperrfrist bis zur Wiedererlangung ihrer
Fahrerlaubnis zu verkürzen. "Bei schweren Fällen von Alkohol am
Steuer reicht eine rein technische Lösung nicht aus", sagte Waschke.
"Die Betroffenen sollten sich verkehrspsychologisch beraten lassen,
um ein Problem- und Risikobewusstsein zu entwickeln. Am Ende des
Programms steht die MPU." Laut der TÜV-Umfrage befürworten 80 Prozent
der Bundesbürger den Einsatz von Wegfahrsperren im Rahmen der
Rehabilitation von Alkoholsündern. Die Bundesregierung hat den
rechtssicheren Einsatz der Systeme im Koalitionsvertrag zwar
angekündigt, aber bislang noch nicht umgesetzt.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes standen im Jahr 2018
bei 13.447 Unfällen mit Personenschaden die Fahrer unter
Alkoholeinfluss. Das entspricht einem Anstieg von 4,5 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. Nach den letzten verfügbaren Zahlen sind im
Jahr 2017 bei Alkoholunfällen 231 Menschen ums Leben gekommen,
weitere 4.531 wurden schwer verletzt. "Alkoholunfälle verlaufen
überdurchschnittlich schwer und führen zu mehr Toten und
Schwerverletzten", sagte Waschke. "Es ist an der Zeit, neue Ansätze
im Umgang mit Alkohol am Steuer in der Praxis zu erproben und
umzusetzen."
Beim "TÜV Forum Verkehrssicherheit" diskutieren heute Experten
über neue Strategien gegen Alkohol im Straßenverkehr. Mit dabei sind
Dr. Don DeVol, Leiter des Instituts für Verkehrssicherheit TÜV
Thüringen sowie Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für
Verkehrspsychologie, Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des
Deutschen Brauer-Bundes, Gerhard Hillebrand, ADAC Vizepräsident für
Verkehr, und Kirsten Lühmann (MdB), Verkehrspolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion. Die Keynotes halten Steffen Bilger,
Parlamentarischer Staatssekretär im BMVI, und Prof. Reinhard Urban,
Vorstandsmitglied des Deutschen Verkehrsgerichtstages.
Methodik-Hinweis: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative
Telefon-Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des
TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 18 Jahren.
Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt
die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt
sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen
und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte
Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband
das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer
Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu
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Datum: 26.09.2019 - 10:05 Uhr
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