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Daimler muss im Mercedes-Abgasskandal 870 Millionen Euro Bußgeld zahlen

ID: 1756772


(ots) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Daimler
AG zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 870 Millionen Euro
verurteilt. Sie wirft dem Autobauer die fahrlässige Verletzung der
Aufsichtspflicht im Rahmen des Abgasskandals vor. Daimler selbst hat
das Urteil akzeptiert, beteuert aber weiter seine Unschuld.

Aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht konnte es passieren,
dass hunderttausende Fahrzeuge behördliche Genehmigungen erhielten,
obwohl sie wesentlich mehr Stickoxide ausstießen, als erlaubt. Die
Staatsanwaltschaft bezieht sich dabei auf 684.000 Fahrzeuge, für die
Bescheide vom Kraftfahrt-Bundesamt vorliegen.

Nur vier Millionen Euro der Strafe gelten als Ahndung der
Ordnungswidrigkeit. Die restlichen 866 Millionen Euro sollen die
wirtschaftlichen Vorteile der Daimler AG abschöpfen, die diese
aufgrund von Gewinnen aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge und
den ersparten Aufwendungen für den Bau von den Vorschriften
entsprechenden Fahrzeugen hatte.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen natürliche
Personen im Rahmen des Dieselskandals gehen derweil weiter. Auch
können Kunden weiterhin die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen,
wenn sich in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung
befindet.

Die Interessengemeinschaft Mercedes Abgasskandal bietet Ihnen
kostenlose Unterstützung im Kampf um Ihr Recht. Wir prüfen gratis
Ihre Vertragsunterlagen, erläutern Ihnen die rechtlichen
Möglichkeiten und errechnen vorab Ihren möglichen Anspruch auf
Schadensersatz.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis




erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 25.09.2019 - 18:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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