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Bischof Ackermann informiertüber Beratungen der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz zu Konsequenzen aus der MHG-Studie

ID: 1756556


(ots) - Bischof Dr. Stephan Ackermann (Trier), Beauftragter
der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs
im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes,
hat heute (25. September 2019) gemeinsam mit Matthias Katsch,
Mitgründer und Sprecher der Initiative Eckiger Tisch e. V., die
Presse über Beratungen der Vollversammlung der Deutschen
Bischofskonferenz zu Konsequenzen aus der MHG-Studie informiert. Im
Mittelpunkt der Beratungen des gestrigen Tages stand die Frage nach
der Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in
Anerkennung zugefügten Leids. Bischof Dr. Stephan Ackermann hat dazu
erklärt:

"Schwerpunkt unserer Beratungen war die Überprüfung und
Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung des
erlittenen Unrechts. Bereits das bisherige Verfahren ermöglicht in
Fällen, in denen z. B. wegen eingetretener Verjährung oder des Todes
Beschuldigter kein durchsetzbarer Anspruch auf Leistungen an
Betroffene besteht, auf möglichst unbürokratische Weise eine
Anerkennung des erlittenen Leids, unter anderem in Form einer
materiellen Leistung. In diesem Verfahren sind seit 2011 rund 2.100
Anträge bearbeitet worden.

Grundlage der Beratungen war zunächst ein Workshop am 27. Mai
2019, an dem 28 fachkundige Personen aus Kirche und Gesellschaft,
unter ihnen auch mehrere Betroffene, Vorschläge für eine Reform des
aktuellen Systems diskutiert haben. Anschließend wurde eine
unabhängige Arbeitsgruppe mit der Auswertung der dort diskutierten
Ideen und Anregungen zur Weiterentwicklung des Verfahrens beauftragt.
Diese Arbeitsgruppe hat einen ersten Entwurf am 6. September 2019 mit
dem gleichen Personenkreis nochmals diskutiert, überarbeitet und uns
Bischöfen bei der Herbst-Vollversammlung erstmals präsentiert. Diese




Expertengruppe besteht aus: Dr. Bettina Janssen (Mediatorin und
Rechtsanwältin), Matthias Katsch (Betroffenenorganisation Eckiger
Tisch e.V.), Roswitha Müller-Piepenkötter (Justizministerin NRW a.
D., Bundesvorsitzende des Weißen Rings a. D.) und Prof. Dr. Stephan
Rixen (Universität Bayreuth).

Die Bischöfe sind dankbar für die geleistete Arbeit und die
Empfehlungen der Gruppe. Nach einer ausführlichen Aussprache haben
sie den Auftrag gegeben, auf der Grundlage dieser Empfehlungen zügig
an der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung von
erlittenem Unrecht weiterzuarbeiten. Dazu sind eine Reihe von Fragen
zu klären, insbesondere: Soll es künftig ein kombiniertes System aus
einem Grund-Schmerzensgeld (Anerkennung) geben und einer darüber
hinausgehenden Form der Entschädigung? Strebt man eine Fondslösung
an? Wie sieht die Struktur der Gremien aus, die über die
Anerkennungsleistungen entscheiden? Wie wird die Höhe der
Anerkennungsleistungen so gestaltet, dass für die Betroffenen eine
höhere Zufriedenheit erreicht wird, die aber von den Bistümern und
Ordensgemeinschaften auch geleistet werden kann?"



Pressekontakt:
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228/103-214
Fax: 0228/103-254
E-Mail: pressestelle(at)dbk.de
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Datum: 25.09.2019 - 11:09 Uhr
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