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Dieselskandal: Das bedeutet die Anklage gegen die VW-Manager

ID: 1756290


(ots) - Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gab heute
bekannt, dass sie im Rahmen des Dieselskandals Anklage wegen
Marktmanipulation gegen die aktuellen VW-Funktionäre Herbert Diess
und Hans Dieter Pötsch sowie den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des
Konzerns, Martin Winterkorn, erhoben hat. Was das für Folgen für die
drei Manager, den Volkswagen-Konzern sowie dessen Aktionäre und
Kunden hat, erklärt Alexander Voigt. Er ist Rechtsanwalt des
Verbraucherportals rightnow.eu, das mehr als 11.000 Mandanten im
Dieselskandal vertritt:

"Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat heute Anklage wegen
Marktmanipulation gegen Martin Winterkorn, Herbert Diess und Hans
Dieter Pötsch erhoben. Konkret wird ihnen vorgeworfen, die
Volkswagen-Aktionäre zu spät über den Dieselskandal in den USA
informiert zu haben. Zudem sollen die drei Manager die möglichen
wirtschaftlichen Folgen des Skandals absichtlich und viel zu lange
verschwiegen haben, um einem Wertverfall der VW-Aktie
entgegenzuwirken.

Die Staatsanwaltschaft hat mehr als drei Jahre in der Sache
ermittelt und in ihrer Erklärung exakte Daten genannt, ab wann die
drei Funktionäre umfänglich über den Dieselskandal Bescheid wussten.
Das lässt darauf schließen, dass der Staatsanwaltschaft diesbezüglich
sehr eindeutige und belastbare Beweise vorliegen. Konkret soll es
sich dabei unter anderem um Aussagen von ehemaligen VW-Mitarbeitern
handeln.

Den drei Managern droht nun eine Freiheitsstrafe von jeweils bis
zu zehn Jahren. In ähnlichen Fällen mit einer deutlich geringeren
Schadenshöhe wurden teilweise Freiheitsstrafen von mehr als fünf
Jahren verhängt.

Für Volkswagen könnte durch das Verfahren zudem ein
Milliardenschaden entstehen: Wenn die Richter der Argumentation der
Staatsanwaltschaft folgen, könnten Anleger auf der ganzen Welt




Volkswagen auf Schadensersatz verklagen. Eine Voraussetzung dafür
ist, dass diese sich vor dem 18.09.2015 Aktien des Konzerns gekauft
haben. An diesem Tag informierte VW seine Aktionäre über den
Dieselskandal.

Auf deutsche PKW-Besitzer von betroffenen Diesel-PKW hat dieses
Verfahren zunächst keinen direkten Einfluss. Dennoch haben diese
Fahrzeughalter natürlich weiterhin die Möglichkeit, juristisch gegen
VW vorzugehen und ihre Fahrzeuge gegen eine finanzielle
Entschädigung, die über dem aktuellen Marktwert des jeweiligen PKW
liegt, an Volkswagen zurückzugeben. Grundsätzlich gilt es abzuwarten,
ob der Volkswagen-Konzern auch nach Bekanntwerden des Dieselskandals
in Europa Information bewusst zurückgehalten haben könnte."

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung
des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen
Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ
gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen
Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf rightnow.eu
können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen
lassen.

rightnow.eu ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei
Goldenstein & Partner. Diese kooperiert dabei mit dem deutschen
Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz AG. Letzterer ermöglicht es
VW-Kunden ohne Rechtschutzversicherung, risikofrei gegen den Konzern
vorzugehen. Im Erfolgsfall sichert sich ROLAND dafür lediglich eine
Provision in Höhe von 30 Prozent der durchgesetzten
Entschädigungssumme.

Sämtliche Ergebnisse der Analyse stehen unter dem folgenden Link
zur Verfügung: https://rightnow.eu/musterfeststellungsklage-vw.html

Über rightnow.eu

rightnow.eu ist ein Verbraucherportal, das sich auf die
Durchsetzung von Entschädigungsforderungen von Abgasskandal-Opfern
spezialisiert hat. Auf der Plattform können geschädigte Kunden
deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine
finanzielle Entschädigung haben und das Portal mit der Durchsetzung
ihrer Rechte beauftragen. Rightnow wurde 2017 gegründet, hat seinen
Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit 60 Mitarbeiter. Das
Verbraucherportal ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei
Goldenstein & Partner.



Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff(at)tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07

Original-Content von: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater, übermittelt durch news aktuell


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OLG Hamm: Schadensersatz im Abgasskandal auch bei Fahrzeugkauf 2016
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Datum: 24.09.2019 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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