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Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen Winterkorn, Diess und Pötsch im Dieselskandal

ID: 1756269


(ots) - Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat
bekannt gegeben, dass sie Anklage gegen den ehemaligen VW
Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn, den aktuellen
Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den aktuellen
Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess erhoben hat. Der Vorwurf lautet
auf Marktmanipulation.

Die Staatsanwaltschaft ist nach umfangreichen Ermittlungen zu dem
Schluss gekommen, dass alle drei Angeklagten den Kapitalmarkt zu spät
über die möglichen wirtschaftlichen Folgen des Dieselskandals
aufgeklärt haben. Der Gesetzgeber verpflichtet Vorstände von
börsennotierten Unternehmen dazu, kursrelevante Ereignisse im Rahmen
einer Ad-hoc-Mitteilung öffentlich bekannt zu machen. Die drei
Angeklagten hätten sich jedoch bewusst dagegen entschieden, um
Verluste der VW AG zu vermeiden, so die Staatsanwaltschaft.

Laut Staatsanwaltschaft wusste Winterkorn spätestens seit Mai 2015
von den Vorwürfen und den zu erwartenden finanziellen Folgen. Pötsch
habe seit Ende Juni Bescheid gewusst und Diess seit Ende Juli.
Bekannt wurde der Sachverhalt letztendlich jedoch erst am 18.09.2015
mit der Notice of Violation, die durch US-Behörden veröffentlicht
worden war. VW selbst informierte die Öffentlichkeit dann am
22.09.2015.

Das Landgericht Braunschweig wird die Zulässigkeit der Anklage nun
prüfen. Wann es dann bei einer Zulassung zur Hauptverhandlung kommen
wird, ist noch unklar.

Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig läuft bereits seit 2018
eine Musterfeststellungsklage von VW-Aktionären, die Schadensersatz
fordern. Etwa 2.000 Anleger sind Teil der Musterfeststellungsklage.
Wann es zu einem Urteil kommen wird, ist unklar, doch ist davon
auszugehen, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft für neuen Wind im
Musterverfahren sorgen wird. Zudem ruhen vor dem Landgericht




Braunschweig bereits 1.600 Einzelverfahren, für die das Ergebnis der
Musterfeststellungsklage bindend sein wird.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit
mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 24.09.2019 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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