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toga zahlt 100 Euro Wechselprämie an Kläger im VW Dieselskandal (FOTO)

ID: 1756246


(ots) -
Nur noch bis zum 30. September ist der schnelle und einfache
Wechsel von der Musterfeststellungsklage zur Einzelklage auf
Schadensersatz ohne finanzielles Risiko für Betroffene des
Dieselskandals bei VW möglich

toga kooperiert mit Prozessfinanzierer Profin

Die Frist läuft bald ab: Nur noch bis zum 30. September können
sich Betroffene aus dem VW-Klageregister für die
Musterfeststellungsklage abmelden und zur schnelleren und
erfolgversprechenderen Einzelklage wechseln.

Die Aussichten für Einzelklagen auf Schadenersatz im
VW-Abgasskandal sind ausgezeichnet, bis zu 90% sind bisher
erfolgreich. Aufgrund dieser Entwicklung kann die
Online-Klageplattform toga (www.toga.legal), in Kooperation mit dem
Prozessfinanzierer Profin den Geschädigten nicht nur eine niedrige
Erfolgsbeteiligung von 19,9 %, sondern auch eine Wechselprämie von
100 Euro anbieten, wenn sie sich für eine Klagefinanzierung durch
Profin entscheiden.

Um dieses attraktive Klagemodell anzubieten, kooperiert toga mit
dem renommierten Rechtsanwalt Christopher Rother, welcher mit der
Profin Prozessfinanzierung GmbH ein auf Einzelklagen zugeschnittenes
Finanzierungsangebot bereitstellt. Eine Einzelklage ist aber auch
vorzuziehen, weil sie dank gut gefüllter Datenbanken von Anwälten und
Prozessfinanzierern, in die alle Informationen zu Urteilen und
Vergleichen eingehen, eine ziemlich sichere Sache geworden ist.
VW-Diesel-Besitzer können auf www.toga.legal mit wenigen Mausklicks
feststellen, ob ihr Fahrzeug für eine Klagefinanzierung in Frage
kommt und die Klageart wechseln. Die meisten der in der
Musterfeststellungsklage registrierten Typen gehören dazu. Bevor
jedoch eine Abmeldung vom Register der Musterfeststellungsklage
erfolgen kann, sollte der Geschädigte die Zusage für die
Klagefinanzierung in der Tasche haben. Denn sobald der




Finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde, übernehmen die
Vertragsanwälte alles weitere.

Der Wechsel ist auch vorteilhaft mit Blick auf die
Verfahrensdauer:

Aktuell werden Einzelkläger nach etwa einem Jahr entschädigt.
Dagegen ist bei der Musterfeststellungsklage mit etwa vier Jahren zu
rechnen. Bekanntlich müssen Dieselbesitzer danach nochmals separat
auf Schadenersatz klagen. Der Wertverlust ihres Fahrzeugs ist dann
oft so hoch, dass eine nennenswerte Entschädigung nicht mehr zu
erzielen ist. Rechtsanwalt Robert Peres, Initiator von toga, sieht
darin eine Strategie: "Es ist nicht zu erwarten, dass Volkswagen
einen fairen Ver-gleich anbieten wird. Der Konzern spielt auf Zeit
und hofft, durch die Musterfeststellungsklage Milliarden einzusparen.
Gerade deswegen ist es auch wichtig zu wissen, dass durch die
Abmeldung von der Musterfeststellungsklage eine weitere
Verjährungshemmung bis März 2020 erzielt wird."

Toga ist somit für alle, die sich bisher der
Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben eine leicht
zugängliche und finanziell risikolose Wechselmöglichkeit, um der
juristischen Macht von Volkswagen zu begegnen und für einen fairen
Interessenausgleich zu sorgen.

Toga ist ein Angebot der Lexpertise Digital Media GmbH in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Robert Peres. Lexpertise entwickelt
Legal Tech Anwendungen für den Rechtsmarkt, Robert Peres ist als
Verbraucher- und Aktionärsschützer bekannt und setzt sich seit Jahren
für einen besseren kollektiven Rechtsschutz in Deutschland ein.



Pressekontakt:
toga
c/o Robert Peres
Leipziger Platz 9
D-1007 Berlin
+49 174 3065556
rperes(at)robertperes.de

WBCO GmbH
Arne Schwerin
Krögerstraße 2
60313 Frankfurt/M.
+49 69 1338 8038
a.schwerin(at)wbco.de

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Datum: 24.09.2019 - 13:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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