InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Organspende / Reinhardt: "Widerspruchslösung schränkt das Selbstbestimmungsrecht nicht ein"

ID: 1756212


(ots) - "Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu,
Organe zu spenden. Sie nimmt die Menschen aber in die Pflicht, sich
für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Angesichts der knapp
10.000 schwerkranken Menschen auf der Warteliste sollte das für jeden
zumutbar sein." Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus
Reinhardt vor der Expertenanhörung zur Organspende am morgigen
Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Reinhardt
betonte, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und
anderen eingebrachte Antrag für eine doppelte Widerspruchslösung auch
eine Befragung der nächsten Angehörigen vorsieht, wenn kein Eintrag
vorliegt. Von einem Automatismus oder gar einem Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht der Menschen könne deshalb keine Rede sein.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Bundestagsanhörung
verweist die Bundesärztekammer auf die enorm hohe
Organspendebereitschaft in der Bevölkerung. Mehr als 80 Prozent der
Bürgerinnen und Bürger stünden der Organspende positiv gegenüber.
Trotzdem sei seit zehn Jahren keine durchschlagend positive
Entwicklung der Spenderzahlen zu verzeichnen. Dieses Problem müsse
durch viele verschiedene Maßnahmen angegangen werden. "Eine
wesentliche Steuerungsmaßnahme ist die Einführung der in fast allen
europäischen Ländern üblichen Widerspruchslösung", heißt es in der
BÄK-Stellungnahme.

Als untauglich hat sich nach Auffassung der Bundesärztekammer die
derzeit im Transplantationsgesetz geregelte sogenannte
Entscheidungslösung erwiesen. Sie sieht vor, dass alle Versicherten
von ihren Krankenkassen alle zwei Jahre schriftlich auf das Thema
Organspende angesprochen werden. Dies verursache einen hohen
Kostenaufwand, ohne dass in jedem Fall eine nachvollziehbare
Entscheidung getroffen bzw. dokumentiert würde. "Sieben Jahre nach




Einführung der Entscheidungslösung ist es an der Zeit, den Aspekt der
Organspende als solidarische und auf Reziprozität beruhende
Gemeinschaftsaufgabe durch die Einführung der doppelten
Widerspruchslösung auch gesetzlich eindeutig abzubilden", betont die
Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme.

Die Stellungnahme der BÄK ist abrufbar unter:
https://www.bundesaerztekammer.de/politik/stellungnahmengesetzgebung/



Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse(at)baek.de
www.baek.de

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Top 10 Ernährung - So wird die tägliche Ernährung zum Gesundbrunnen
Tag der Zahngesundheit: Professionelle Zahnreinigung bei Jung und Alt gleichermaßen beliebt
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.09.2019 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1756212
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 60 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Organspende / Reinhardt: "Widerspruchslösung schränkt das Selbstbestimmungsrecht nicht ein"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundes



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 242


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.