Organspende / Reinhardt: "Widerspruchslösung schränkt das Selbstbestimmungsrecht nicht ein"
(ots) - "Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu,
Organe zu spenden. Sie nimmt die Menschen aber in die Pflicht, sich
für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Angesichts der knapp
10.000 schwerkranken Menschen auf der Warteliste sollte das für jeden
zumutbar sein." Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus
Reinhardt vor der Expertenanhörung zur Organspende am morgigen
Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Reinhardt
betonte, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und
anderen eingebrachte Antrag für eine doppelte Widerspruchslösung auch
eine Befragung der nächsten Angehörigen vorsieht, wenn kein Eintrag
vorliegt. Von einem Automatismus oder gar einem Eingriff in das
Selbstbestimmungsrecht der Menschen könne deshalb keine Rede sein.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Bundestagsanhörung
verweist die Bundesärztekammer auf die enorm hohe
Organspendebereitschaft in der Bevölkerung. Mehr als 80 Prozent der
Bürgerinnen und Bürger stünden der Organspende positiv gegenüber.
Trotzdem sei seit zehn Jahren keine durchschlagend positive
Entwicklung der Spenderzahlen zu verzeichnen. Dieses Problem müsse
durch viele verschiedene Maßnahmen angegangen werden. "Eine
wesentliche Steuerungsmaßnahme ist die Einführung der in fast allen
europäischen Ländern üblichen Widerspruchslösung", heißt es in der
BÄK-Stellungnahme.
Als untauglich hat sich nach Auffassung der Bundesärztekammer die
derzeit im Transplantationsgesetz geregelte sogenannte
Entscheidungslösung erwiesen. Sie sieht vor, dass alle Versicherten
von ihren Krankenkassen alle zwei Jahre schriftlich auf das Thema
Organspende angesprochen werden. Dies verursache einen hohen
Kostenaufwand, ohne dass in jedem Fall eine nachvollziehbare
Entscheidung getroffen bzw. dokumentiert würde. "Sieben Jahre nach
Einführung der Entscheidungslösung ist es an der Zeit, den Aspekt der
Organspende als solidarische und auf Reziprozität beruhende
Gemeinschaftsaufgabe durch die Einführung der doppelten
Widerspruchslösung auch gesetzlich eindeutig abzubilden", betont die
Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme.
Die Stellungnahme der BÄK ist abrufbar unter:
https://www.bundesaerztekammer.de/politik/stellungnahmengesetzgebung/
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Datum: 24.09.2019 - 12:05 Uhr
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