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VW-Musterfeststellungsklage: Alle wichtigen Infos zur größten Sammelklage Deutschlands

ID: 1756118


(ots) -

- Prozess um die Musterfeststellungsklage gegen VW startet am 30.
September 2019
- Ein finales Urteil wird frühestens im Jahr 2023 erwartet
- Individuelle Klagen sind zu 95 Prozent erfolgreich und dauern im
Schnitt acht Monate

Am 30. September startet die größte Klage Deutschlands - die
Musterfeststellungsklage (MFK) gegen Volkswagen. Mehr als 400.000
Verbraucher haben sich darin eingeschrieben. Deshalb beantwortet das
Verbraucherportal rightnow.eu nun die wichtigsten Fragen zum Thema.
Insgesamt setzt rightnow.eu die Rechte von über 11.000 Verbrauchern
im Abgasskandal durch. Das Portal hat zudem das erste
klagestattgebende Urteil gegen VW an einem deutschen
Oberlandesgericht erwirkt.

Warum gibt es die Musterfeststellungsklage?

Volkswagen hat in den Jahren 2009 bis 2015 in mindestens 2,4
Millionen Diesel-Fahrzeugen in Deutschland Abschalteinrichtungen
eingebaut, um die Abgaswerte der PKW in Testsituationen zu
beeinflussen und vorgegebene Grenzwerte einhalten zu können. "Dieses
Vorgehen war illegal und ein Betrug an sämtlichen Käufern von
betroffenen Fahrzeugen", kommentiert Alexander Voigt, Rechtsanwalt
von rightnow.eu und führt fort:

"Die Halter der Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre
Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall.
Zudem haben die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an
Wert verloren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit,
einen Schadensersatz von Volkswagen einzufordern. Dafür mussten sie
bislang allerdings einen Anwalt mit der Betreuung ihrer Rechte
beauftragen. Für Fahrzeughalter ohne Rechtschutzversicherung ging
dies mit nicht abschätzbaren Kosten für Gerichte und Sachverständige
einher."

Um Verbrauchern ohne Rechtschutzversicherung die Möglichkeit zu




geben, ihren Rechtsanspruch kostenfrei zu prüfen, hat das
Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz im Jahr 2018 das
Instrument der Musterfeststellungsklage geschaffen. Die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG wurde am 01.11.2018
eingereicht. Seitdem konnten sich betroffene Fahrzeughalter in das
Klageregister eintragen. Bislang haben sich mehr als 400.000
Verbraucher darin versammelt.

Was wird im Rahmen des Verfahrens geregelt?

In der Musterfeststellungsklage wird geklärt, ob die vom
VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeughalter einen Anspruch auf eine
Entschädigung durch den Wolfsburger Konzern haben. Sollte dies so
entschieden werden, müssen sämtliche Kläger ihren individuellen
Anspruch anschließend noch einmal einzeln gerichtlich durchsetzen.

Wann wird ein Urteil erwartet?

Am 30. September starten die mündlichen Verhandlungen der
Musterfeststellungsklage gegen VW am Oberlandesgericht Braunschweig.
Ein erstes Urteil wird dort frühestens 2020 erwartet. Anschließend
wird die Verliererseite den Prozess sehr sicher vor die nächste
Instanz - den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) - bringen.

Auch der Europäische Gerichtshof könnte danach mit dem Fall
bedacht werden. Experten erwarten daher eine Prozessdauer von vier
bis fünf Jahren. Danach muss jeder der über 400.000 Verbraucher seine
individuelle Entschädigungssumme einzeln durchsetzen. "Aufgrund der
Fülle an Einzelklagen wird das zu einer Überlastung der deutschen
Justiz führen und je nach Fall weitere Jahre in Anspruch nehmen",
kommentiert Alexander Voigt.

Welches Ergebnis wird erwartet?

Das Oberlandesgericht Braunschweig wird mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit zu Gunsten von VW entscheiden. Das OLG
Braunschweig hat bereits eine Klage gegen VW abgewiesen. Auffällig
ist zudem, dass auch das Landgericht Braunschweig noch keiner
einzigen Klage gegen VW stattgegeben hat. Das ist eine absolute
Ausnahme in Deutschland.

"Dass die Braunschweiger Gerichte im Abgasskandal stets gegen die
Klägerseite urteilen, kann durchaus damit zu tun haben, dass VW
seinen Gerichtsstand dort hat. Im Rahmen des Abgasskandals haben
betroffene Verbraucher nämlich die Möglichkeit, die Klage an ihrem
eigenen Wohnort oder dem Sitz der Klägerseite einzureichen. Würden
die Braunschweiger Gerichte nun stets für die Verbraucher
entscheiden, würden wahrscheinlich sämtliche betroffenen
Fahrzeughalter aus ganz Europa dorthin ziehen. Daher gehen wir davon
aus, dass das Braunschweiger Gericht die Prozesse bewusst abblockt,
um nicht in VW-Verfahren zu ersticken", erklärt Alexander Voigt.

Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe könnte das Urteil anschließend
anders ausfallen. Zwar gibt es bislang noch kein BGH-Urteil, doch die
deutliche Mehrheit der deutschen Gerichte entscheidet für die
Verbraucher. In der Regel erhalten die betroffenen Fahrzeughalter die
Möglichkeit, ihren PKW zurückzugeben, um dafür eine finanzielle
Entschädigung zu erhalten. Diese setzt sich aus dem ursprünglichen
Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere
ist von der jeweiligen Laufleistung des betroffenen Fahrzeuges
abhängig. Teilweise sprechen die Gerichte den Verbrauchern auch die
Auszahlung von Deliktzinsen in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung
zu.

Was gibt es für Alternativen für betroffene Verbraucher?

"Mittlerweile ist die Musterfeststellungsklage gar keine sinnvolle
Option mehr für Verbraucher", sagt Alexander Voigt. "Dadurch, dass
sich der Prozess mehrere Jahre lang hinzieht, verlieren die Fahrzeuge
weiter an Wert. Am Ende könnten die Fahrzeughalter aufgrund der
fälligen Nutzungsentschädigung also selbst im Falle eines positiven
Urteils leer ausgehen.

Deshalb gibt es Prozessfinanzierer, die auch Verbrauchern ohne
Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit bieten, ihre Rechte
risikofrei durchzusetzen. Diese strecken die Prozesskosten vor und
beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision, die von
der Entschädigungssumme abhängt. Auch wir von rightnow.eu arbeiten
diesbezüglich mit der ROLAND Prozessfinanz AG zusammen.

Aktuell sind wir mit 95 Prozent unserer Individualklagen
erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im
Schnitt nach gerade einmal acht Monaten. Daher raten wir betroffenen
Verbrauchern unbedingt davon ab, Teil der Musterfeststellungsklage zu
sein. Dafür müssen sie sich noch vor dem Start des Verfahrens am
30.9.2019 aus der Klage austragen. Danach ist das nicht mehr
möglich."

Ist es möglich, Teil der Musterfeststellungsklage zu sein und
seinen Anspruch trotzdem individuell durchzusetzen?

Eine Einzelklage parallel zur MFK laufen zu lassen, ist
grundsätzlich möglich, jedoch wenig sinnvoll. Während der MFK ruht
die Einzelklage und wird erst nach Abschluss der MFK wieder
aufgenommen. "Das ist keine ernsthafte Option für Verbraucher. Sollte
die MFK nämlich ergeben, dass die betroffenen Verbraucher keinen
Anspruch auf eine Entschädigung seitens VW haben, müssten diese die
bisherigen Prozesskosten wahrscheinlich selbst tragen - sogar wenn
sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Kosten für die eigenen
Anwälte beider Seiten sowie die Gerichtskosten würden sich in dem
Fall auf mindestens 4.000 Euro belaufen. Daher sollten sich die
betroffenen Fahrzeughalter sofort aus der Musterfeststellungsklage
austragen", rät Alexander Voigt.

Können betroffene Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge trotz eines
Verfahrens nutzen?

Betroffene Verbraucher können ihr Fahrzeug bis Ende des Verfahrens
nutzen. Erst dann ist es möglich, das Fahrzeug gegen eine
Entschädigungszahlung an VW zurückzugeben. Alternativ besteht auch
die Möglichkeit, das Fahrzeug nach dem Prozess weiterhin zu nutzen
und eine dementsprechend geringere Entschädigung von VW zu erhalten.

Über rightnow.eu

rightnow.eu ist ein Verbraucherportal, das sich auf die
Durchsetzung von Entschädigungsforderungen von Abgasskandal-Opfern
spezialisiert hat. Auf der Plattform können geschädigte Kunden
deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine
finanzielle Entschädigung haben und das Portal mit der Durchsetzung
ihrer Rechte beauftragen. Rightnow wurde 2017 gegründet, hat seinen
Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit 60 Mitarbeiter. Das
Verbraucherportal ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei
Goldenstein & Partner.



Pressekontakt:

Nils Leidloff | nils.leidloff(at)tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07

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Datum: 24.09.2019 - 10:25 Uhr
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