Apotheken-Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht (FOTO)
(ots) -
Nach einem Beratungsgespräch oder Einkauf in der Apotheke können
sich Kunden auf die Verschwiegenheit der dortigen Mitarbeiter
verlassen. "Wenn Sie ein Rezept in der Apotheke einlösen oder dem
Apotheker Ihre Sorgen und Nöte anvertrauen, können Sie sicher sein,
dass diese Daten streng vertraulich behandelt werden!", betont
Apotheker Simon Gosk aus Köln-Rodenkirchen im Apothekenmagazin
"Senioren Ratgeber". Dies sei in Deutschland durch mehrere Gesetze
streng geregelt. "Alle Mitarbeiter haben beim Apothekenleiter eine
Schweigepflichtserklärung zu unterschreiben, die selbst nach dem
Ausscheiden aus der Apotheke Fortbestand hat." Die Schweigepflicht
gelte sowohl für Apotheker als auch für Pharmazeutisch-technische
Assistenten und Boten, so Gosk. Auch das aktuelle Datenschutzgesetz
regle den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten, erläutert der
Apotheker. "Nur mit Ihrer Erlaubnis, indem Sie eine
Datenschutzerklärung in der Apotheke unterschreiben, hinterlegt der
Apotheker eine Liste Ihrer Arzneimittel in einem Kundenkonto, um Sie
optimal pharmazeutisch zu betreuen."
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 9/2019 liegt aktuell in den
meisten Apotheken aus.
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Datum: 24.09.2019 - 08:00 Uhr
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