Neue Westfälische (Bielefeld): Neues NRW-Gesetz und neuer Finanzpakt Bund-Länder
Hochschulen müssen jetzt liefern
Lothar Schmalen, Düsseldorf
(ots) - Wenn man einmal vom umstrittenen Promotionsrecht
absieht, haben die Hochschulen in NRW mit dem neuen Hochschulgesetz
so ziemlich alles bekommen, was sie nach dem Dauerzwist mit der
früheren Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) haben wollten.
Alle Forderungen sind von der neuen Landesregierung und ihrer
parteilosen Hochschulministerin Pfeiffer-Poensgen willig erfüllt
worden. Und der neue Finanzpakt zwischen Bund und Ländern
("Zukunftsvertrag Studium und Lehre") sieht zwar nicht mehr Geld vor
als der bisherige Hochschulpakt, doch ist er nicht mehr befristet.
Die Hochschulen haben somit deutlich mehr Planungssicherheit als
bisher. Jetzt müssen die Hochschulen in NRW liefern. Sowohl beim
neuen Hochschulgesetz wie auch in dem neuen Finanzpakt geht vor allem
um die Verbesserung der Studienbedingungen. Lambert T. Koch, der
Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz und renommierter Rektor der
Universität Wuppertal, hat selbst eingeräumt, dass die
NRW-Universitäten immer noch im Tabellenkeller beim Vergleich der
Betreuungsquote Lehrende pro Studierende zu finden sind. Der
Betreuungsschlüssel ist eine Kennziffer für die Qualität der Lehre,
die Zahl der Studienabbrecher eine andere. Auch hier ist
Handlungsbedarf. Die Hochschulen im Lande sollten die kommenden Jahre
deshalb nutzen, neben den exzellenten Leistungen bei der Forschung
auch eine höhere Qualität bei der Lehre zu erangen. Das dürfte wohl
nicht zu viel erwartet sein.
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Datum: 23.09.2019 - 19:55 Uhr
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