Whistleblower packt aus: Türkischer Vorzeige Unternehmer lasst 1,7 Tonnen Gold verschwinden.
Dann „klickten die Handschellen“, sagt ein nicht genannter Mitbewerber unter der Hand. Mesut P, Geschäftsführer der PIM-Gold, wurde am 4.9.bei einer spektakulären Razzia in Frankfurt Heusenstamm verhaftet.
(IINews) - Etwa 10.000 Deutsche Kleinsparer bangen jetzt um ihre Alterssicherung. Insgesamt sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Handelsblatt 1,9 Tonnen Kundengold verschwunden sein.
Zuerst hagelte es von einem Ex-Mitarbeiter des Goldhändlers Strafanzeigen- wenig passierte. Dem Bericht des Mitarbeiters zufolge, könne „P“ „weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung vorweisen. Er „kann noch nicht einmal zwei deutsche Sätze fehlerfrei schreiben.“
Und so funktionierte das türkische Betrugssystem: Seit Ihrer Gründung 2008 gab es bei PIM GOLD zwei Maschen, um die Kunden abzuziehen. Sie sollen regelmäßig geändert worden, im Prinzip jedoch immer gleich gewesen sein: Goldabonnement- und Goldeinmalanlageverträge.
Bei den sog. Goldabonnementverträgen bezahlten die naiven Kunden monatlich fixe Beträge auf das Konto der PIM und bekamen dafür Gold eingelagert, das sie sich jederzeit ausliefern lassen konnten.
Eine Einrichtungsgebühr in Höhe von z.B.: 30 Monatsraten fiel an. Zahlte der Kunde z.B. monatlich 50 Euro in einen Vertrag ein, so fielen Einrichtungskosten von 50€ x 30 = 1500 € die entweder vorab gezahlt oder monatlich ratierlich getilgt wurden.
Waren die Einrichtungskosten getilgt, wurde mit den monatlichen Raten der Kunden Gold mit einem „Wucher-Aufschlag“ von etwa 25% gekauft.
Tatsächlich waren die Abo Verträge wohl nur für ahnungslose Rentner und Kunden mit Bildungsdefiziten gemacht. Kunden, denen man die überteuerten Goldprodukte über den Strukturvertrieb problemlos andrehen konnte. Zum Vergleich: Anlagegold lässt sich für 1-2% über dem Spot einkaufen kann, ohne dass solche „Einrichtungskosten“ gezahlt werden müssen.
Weil schon diese „Wucher Gelder“ nicht dafür ausreichten, um die exorbitant hohen Vertriebskosten von mehr als einer Million € zu finanzieren, sollten wesentlich höhere Geldbeträge mit den Gold-Einmalanlageprodukten eingenommen werden. Angeblich genau deshalb, soll die PIM von 2010 bis 2014 sogenannte „Bonus-Goldkauf+ “Verträge an seine mutmaßlich überwiegend deutschen Kunden verkauft haben.
Gerade diese Verträge hatten es aber mutmaßlich in sich:
Mit dem „Garantieversprechen“, dass sie das gekaufte Gold nach einem Jahr mit einem Aufschlag von traumhaften 10,8% bis 17,48% auf den Kaufpreis an die PIM zurückverkaufen könnten, soll den über das Ohr gehauenen Kunden von dem Vertrieb scheinbar minderwertiges Gold mit einem Aufschlag zum üblichen Marktpreis von 32% bis 39% angedreht worden sein.
In der Strafanzeige des ehemaligen PIM Mitarbeiters liest es sich wie in einen James Bond Krimi. So sollte das Rückkaufsgarantieversprechen damit finanziert werden, dass die PIM „angeblich weltweit Goldhandelsgeschäfte mit einer sehr hohen Handelsmarge tätigen würde“. Das soll auch das Märchen gewesen sein, das Mesut P. seinen „Vertriebsschafen“, also den einfachen Vermittlern „und deren Kunden“ erzählt haben soll. In Wahrheit soll es diese Handelsgeschäfte aber überhaupt nicht gegeben haben. Erst ab 2014 sei „in sehr geringem Umfang mit Altgold und Schmuck gehandelt“ worden, „um ein Alibi für diese Behauptung vorzuzeigen“, so der ehemalige PIM Mitarbeiter, der jetzt ausgepackt hat.
Nach Angaben des mutigen Whistleblowers in seinen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt, soll das brutale Abzock-System von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt, einem Wirtschaftsprüfer und mehreren als „Vertriebsdirektoren“, bezeichneten Strukturvertriebsbossen unterstützt und gefördert worden sein.
Unter Ihnen die türkischen Geschäftsleute Hayri E. und Cemil O¨. gegen die nun ebenfalls eine Strafanzeige wegen „Mittäterschaft und Anstiftung zum Betrug beim Vertrieb der Bonusgoldkauf-Plus Verträge“ bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt zum AZ 700 Js 23954 / 17 eingereicht wurde. Auch gegen den Rechtsanwalt und den Steuerberater sind Anzeigen anhängig, die dem ESK vorliegen. Als „Anstifter“ sollen die „Vertriebsdirektoren“ die „Organisations- und Tatherrschaft über“ die „Massenbetrugshandlungen“ der PIM gehabt haben, wie der Strafanzeige, die dem ESK ebenfalls in Abschrift vorliegt, sich ausdrückt.
Einige der schweren Vorwürfe: „Gewerbsmäßiger Betrug“, Betrieb eines „illegalen Schneeballsystems“ Ein anderer: „Bilanzfälschung und Bilanzbetrug“.
Besonders dreist: Mit juristischer und mutmaßlich auch mit medialer Unterstützung des Brancheninformationsdienstes „Diebewertung.de“ sowie eines in Vertriebskreisen bekannten Anwaltes aus Schmalkalden haben zu mindestens einige der „Direktoren“ eine „IG“, also eine Interessengemeinschaft für die möglicherweise von ihnen selbst geschädigten Kunden eingerichtet. Das brisante Schreiben der Anwaltskanzlei zur Gründung der „IG“, das dem ESK vorliegt, könnte nun unter Umständen auch für den Anwalt der „Interessengemeinschaft“ zum heißen Eisen werden.
Unter der Überschrift „Gold-Abzocke: Leipziger Insider warnt vor Vertuschung“ weist die Leipziger Volkszeitung drauf hin, das auch mehrere Hundert Leipziger betroffen sein. „Jetzt sollen Vermittler und Kunden der mutmaßlichen Gold-Betrüger einer unternehmensnahen Interessengemeinschaft beitreten. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht das skeptisch, ein Insider warnt davor.“
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten. Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist, kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Datum: 23.09.2019 - 17:24 Uhr
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