InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Das müssen Thomas-Cook-Urlauber jetzt wissen / Die wichtigsten ADAC Informationen für Pauschalurlauber und Individualtouristen

ID: 1755908


(ots) - Nach der Insolvenz des britischen
Reiseveranstalters Thomas Cook sitzen Hunderttausende Touristen an
ihren Urlaubsorten fest oder können ihre Reise gar nicht erst
antreten. Betroffen sind auch mehrere Zehntausend deutsche Urlauber.
Zu den Tochterunternehmen von Thomas Cook gehören Neckermann Reisen,
Bucher Last Minute, Öger Tours, Thomas Cook Signature sowie die
Fluggesellschaft Condor. Anders als die britische Thomas Cook PLC
haben die Tochterunternehmen bislang keine Insolvenz angemeldet.

Der ADAC hat die wichtigsten Informationen für Reisende
zusammengestellt:

Urlauber, die ihre Reise mit Thomas Cook noch nicht angetreten
haben

- Pauschalreisende sollten bei ihrem Reiseveranstalter nachfragen,
ob die Reise wie geplant stattfindet. Wenn nicht, bekommt man
über den Sicherungsschein sein Geld zurück.

- Individualtouristen sollten klären, ob der Flug stattfindet oder
die Hotelbuchung Bestand hat. Falls nein, besteht grundsätzlich
ein Anspruch auf Erstattung der Kosten. Nach Anmeldung einer
Insolvenz müssen diese aber im Insolvenzverfahren geltend
gemacht werden, erfahrungsgemäß bleibt hier für den Einzelnen
jedoch nur wenig übrig. Eine Reiserücktrittversicherung tritt
hier nicht ein

Urlauber, die bereits unterwegs sind

- Wer als Pauschalreisender am Urlaubsort festsitzt, sollte
unverzüglich seinen Reiseveranstalter kontaktieren, um einen
Ersatzflug zu bekommen. Wenn das nicht möglich ist, sollten
Urlauber sich an den im Sicherungsschein benannten
Ansprechpartner wenden. Wird der Flug abgesagt und keine
Alternative angeboten, muss der Reisende seinen Flug selbst
buchen. Die anfallenden Kosten werden über den Sicherungsschein
erstattet. Der Höchstbetrag zur Absicherung des Insolvenzrisikos




beträgt pro Reiseveranstalter im Jahr 110 Millionen Euro.

- Wer als Individualreisender seinen Flug direkt gebucht hat, muss
sich direkt an die Airline wenden. Allerdings gibt es keinen
Anspruch auf Rücktransport und auf Erstattung der Kosten - diese
können nur im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Gelegentlich bitten Hoteliers Urlauber, die nur ein Hotel
gebucht haben, für bereits geleistete Zahlungen für
Übernachtungen erneut zur Kasse. Darauf hat der Hotelier zwar
keinen Rechtsanspruch, in der Praxis bleibt dem Urlauber im
Zweifel allerdings oft nichts anderes übrig, als vor Ort zu
bezahlen und dann seine Forderungen im Insolvenzverfahren
geltend zu machen. Der ADAC rät Urlaubern in diesen Fällen
dringend dazu, bei doppelter Zahlung etwa für bereits bezahlte
Übernachtungen sich dies quittieren zu lassen.

Laufend aktuelle Tipps und Informationen zu den Rechten von
Urlaubern gibt es unter www.adac.de



Pressekontakt:
ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
aktuell(at)adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Beeindruckende Tierwelt auf einer Kenia Safari erleben
Thomas Cook in Insolvenz - Flughäfen hoffen auf Fortbestand der Condor
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.09.2019 - 16:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1755908
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

München


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 95 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Das müssen Thomas-Cook-Urlauber jetzt wissen / Die wichtigsten ADAC Informationen für Pauschalurlauber und Individualtouristen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.233
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 154


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.