elumeo SE: Aktionäre reagieren mit Unverständnis auf neuerliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage durch Ottoman Strategy Holding und Rechtsanwalt Roderich Schaetze
(ots) -
Sonderprüfer wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt
- Rechtsanwalt Schaetze erschien trotz seines Antrages auf der
Hauptversammlung nicht
Aktionäre der elumeo SE haben mit Unverständnis auf die
Ankündigung der Aktionärin Ottoman Strategy Holding (Suisse) S.A. (im
Folgenden: OSH) reagiert, beim Landgericht Berlin eine Anfechtungs-
und Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der ordentlichen
Hauptversammlung vom 7. August 2019 einzureichen. Streitpunkt ist
insbesondere der Antrag der OSH auf Einsetzung eines Sonderprüfers.
Dieser wurde auf der Hauptversammlung jedoch mit der überwältigenden
Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigen anwesenden Aktionäre
abgelehnt. Rechnet man die Stimmen der OSH heraus, so stimmten 99,99%
der anwesenden und stimmberechtigten Anteile gegen den
Sonderprüfungsantrag der OSH. Mit Hilfe des Sonderprüfers sollten
angebliche Verfehlungen seitens des Verwaltungsrats der elumeo SE
geprüft werden. Der Verwaltungsrat hatte vor der Abstimmung auf der
Hauptversammlung ausführlich zu den Vorwürfen Stellung genommen und
diese widerlegt.
Wolfgang Boyé, Geschäftsführer der UV Interactive Services GmbH,
über die Blackflint Ltd größte Einzelaktionärin der elumeo SE: "Es
ist schon sehr verwunderlich, dass Herr Schaetze und seine Mandantin
an der lauteren Unternehmensführung der elumeo SE erheblich zweifeln,
Herr Schaetze es aber nicht für nötig hielt an der Hauptversammlung
am 7. August teilzunehmen um seinen Antrag zu erläutern. Abgesehen
davon sind die Vorwürfe nach wie vor haltlos, was auch durch
zahlreiche externe Stellungnahmen und Gutachten bestätigt wurde. Die
überwiegende Mehrheit der Aktionäre sieht das auch so und hat uns in
deutlicher Form den Rücken gestärkt. Nicht nur die großen Fonds
ergriffen auf der Hauptversammlung ausnahmslos Stellung für die
Position der Gesellschaft, sondern auch die anwesenden Kleinanleger."
Bereits in der Urteilsbegründung vom 4. September 2019 hatte das
Landgericht Berlin nach mündlicher Verhandlung eine Anfechtungsklage
der OSH gegen die elumeo SE vollständig abgewiesen. Auch in diesem
Fall ließ sich die OSH durch Rechtsanwalt Roderich Schaetze
vertreten. Streitgegenstände waren die Nichtzulassung der OSH zur
außerordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE am 12. Dezember 2018
sowie die Beschlüsse der Hauptversammlung. Das Landgericht bestätigte
die rechtmäßige Nichtzulassung, weil die OSH im Vorfeld der
Hauptversammlung grob schuldhaft gegen Bestimmungen des
Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen und infolgedessen ihre
Aktionärsrechte einschließlich des Rechts auf Teilnahme an der
besagten Hauptversammlung verloren habe.
Über die UV Interactive Services GmbH:
Die UV Interactive Services GmbH ist über ihre Tochtergesellschaft
Blackflint Ltd. größte Einzelaktionärin der elumeo SE.
Die elumeo Gruppe mit Sitz in Berlin ist das führende europäische
Unternehmen im elektronischen Vertrieb von hochwertigem, überwiegend
in Indien und Thailand produziertem Edelsteinschmuck. Über eine
Vielzahl von elektronischen Vertriebskanälen (TV, Online, App, Smart
TV) bietet das börsennotierte Unternehmen seinen Kunden vor allem
farbigen Edelsteinschmuck zu sehr günstigen Preisen an. Der Verkauf
erfolgt als Direct-to-consumer-Pionier direkt an den Endkunden.
Hierzu betreibt die elumeo Gruppe Homeshopping-Fernsehsender in
Deutschland und Italien sowie Webshops in Deutschland,
Großbritannien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien,
Belgien und den USA.
Kontakt:
Wolfgang Boyé
UV Interactive Services GmbH
Erkelenzdamm 59/61
10999 Berlin
Original-Content von: UV Interactive Services GmbH, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 23.09.2019 - 10:15 Uhr
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