Offener Brief von 8 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen an Spitzenduo von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg: Tierschutz-Verbandsklagerecht in Brandenburg einführen!
(ots) - Acht Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen haben
einen gemeinsamen offenen Brief an das Spitzenduo von Bündnis 90/Die
Grünen in Brandenburg, Ursula Nonnemacher und Benjamin Raschke,
gerichtet. Die Tierschützer fordern die Politiker auf, sich in den
Koalitionsverhandlungen weiterhin für ein
Tierschutz-Verbandsklagerecht in Brandenburg einzusetzen. Die Partei
hatte die Notwendigkeit eines Verbandsklagerechts für
Tierschutzorganisationen in ihrem Landtagswahlprogramm unterstrichen.
Den Brief haben die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt,
der Bundesverband Tierschutz e. V., der Bund gegen Missbrauch der
Tiere e. V., der Deutscher Tierschutzbund e. V., der Deutscher
Tierschutzbund - Landesverband Brandenburg e. V., die
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V. und PROVIEH e. V.
unterzeichnet.
Hintergrund
Mit einem starken Verbandsklagerecht erhalten Tierschutzverbände
das Recht, vor wichtigen Entscheidungen informiert zu werden und
Stellungnahmen abzugeben. Sie können zudem alle tierschutzrechtlichen
Maßnahmen und Unterlassungen von Behörden gerichtlich prüfen lassen.
Das ist wichtig, weil sich die Veterinärbehörden aufgrund der Macht
der Tierindustrie häufig scheuen, zugunsten der Tiere tätig zu
werden. Erfolgreiche Klagen könnten sie jedoch dazu verpflichten,
ihren Aufgaben nachzukommen und bei Verstößen zu handeln. Ohne
wirkungsvolles Klagerecht haben Tierschutzorganisationen gegenüber
den Behörden keine Möglichkeit, das Tierschutzrecht durchzusetzen.
Erfolgreiche Klagen können sich weit über den Einzelfall hinaus
auswirken: Richterliche Entscheidungen, insbesondere in zweiter und
dritter Instanz, können eine starke Signalwirkung haben. Sie können
sogar dazu führen, dass Verordnungen im Sinne der Tiere überarbeitet
werden und damit z. B. gängige Praktiken in der Massentierhaltung
unrentabel machen.
Anders als im Umweltrecht gibt es auf Bundesebene kein
Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen. Daher liegt die
Entscheidung bei den einzelnen Bundesländern, ein solches
einzuführen.
Der offene Brief im Wortlaut:
GEMEINSAMER OFFENER BRIEF, 20. September 2019
An
Ursula Nonnemacher und Benjamin Raschke
Vorsitzende und stv. Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alter Markt 1
14467 Potsdam
Setzen Sie sich auch in den Koalitionsverhandlungen für ein
Tierschutz-Verbandsklagerecht in Brandenburg ein
Sehr geehrte Frau Nonnemacher, sehr geehrter Herr Raschke,
in Ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2019 unterstreichen Sie die
Notwendigkeit eines Tierschutz-Verbandsklagerechts in Brandenburg.
Die aktuellen Wahlergebnisse deuten an, dass Ihre Partei aller
Voraussicht nach an der nächsten Landesregierung beteiligt sein wird.
Im Hinblick auf die kommenden Koalitionsverhandlungen zeichnet sich
das Verbandsklagerecht als ein besonders heftig umstrittener Punkt
ab.
SPD und CDU verhindern Verbandsklagerecht Ministerpräsident Woidke
(SPD) hat ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
mehrfach abgelehnt, siehe beispielsweise in der BZ vom 25. März 2016:
»''Das Klagerecht würde zu einem Einbruch bei den Investitionen der
Landwirte und zu höherer Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft
führen'', sagte der Regierungschef der Deutschen Presse-Agentur. ''Aus
diesen Gründen ist ein Klagerecht mit der SPD nicht zu machen'',
erklärte Woidke.«
Dass diese Behauptung falsch ist, wird schon dadurch belegt, dass
die von Woidke befürchteten Entwicklungen in keinem der anderen
Bundesländer eingetreten sind, in denen die Tierschutz-Verbandsklage
ausnahmslos mit Unterstützung der SPD eingeführt worden ist. In
Brandenburg hingegen ist die SPD selbst nach einem mit über 100.000
Stimmen erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung im Jahr
2016 von ihrem Standpunkt nicht abgerückt.
Auch die CDU wird weiterhin ein Verbandsklagerecht im
Tierschutzrecht ablehnen. Außer im Saarland hat sie sich bisher in
jedem anderen Bundesland gegen die Einführung der
Tierschutz-Verbandsklage massiv gewehrt. Die Worte des Vaters der
deutschen Bundeskanzlerin »Vieh, das ist keine Sache; das sind
lebende Wesen, denen eine ihnen entsprechende Ehrfurcht gebührt. Wer
sie ihnen vorenthält, entwürdigt nicht nur das Tier, sondern auch
sich selbst« (vgl. CICERO Online:
https://www.cicero.de/innenpolitik/predigt-gegen-schweinegeld/38934),
haben in der Partei seiner Tochter keine Wirkung gezeigt.
Wir appellieren deshalb gemeinsam als Bündnis an Sie, Ihre
Forderung nach einem Verbandsklagerecht in Brandenburg unter keinen
Umständen in den Koalitionsverhandlungen preiszugeben.
Brandenburg gilt als einer der »hot spots« der Massentierhaltung
in Deutschland. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für
Tierschutzverbände ist hier längst überfällig. Was die generellen
Tierschutzbemühungen in diesem Bundesland betrifft, so wird aktuell
gern auf den 2017 entstandenen Tierschutzplan des Landes Brandenburg
hingewiesen. Dieser bietet allerdings kein notwendiges
Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände und auch als generelles
Instrument zur Durchsetzung des geltenden Tierschutzrechts in
Brandenburg ist er nicht sonderlich geeignet. Diese Defizite können
nur über ein Verbandsklagerecht erfüllt werden.
Da sicher erscheint, dass die SPD ihren bisherigen Kurs fortsetzen
will und auch alle anderen Parteien weiterhin eher indifferent bis
ablehnend diesem Thema gegenüberstehen, bitten wir Sie, sich auch
weiterhin für ein Tierschutz-Verbandsklagerecht stark zu machen und
diese Forderung insbesondere im Zuge der kommenden
Koalitionsverhandlungen nicht preiszugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Bundesverband Tierschutz e. V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
Deutscher Tierschutzbund e. V.
Deutscher Tierschutzbund - Landesverband Brandenburg e. V.
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V.
PROVIEH e. V
Über die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt setzt sich gegen
Massentierhaltung und für die vegane Lebensweise ein. Dafür wirkt sie
auf wichtige Akteure aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ein, um
Tierschutzstandards zu erhöhen, den Verbrauch von Tierprodukten zu
reduzieren und das pflanzliche Lebensmittelangebot zu verbessern.
Interessierten bietet sie fundierte Informationen und zeigt
Alternativen auf. Mehr erfahren Sie auf
https://albert-schweitzer-stiftung.de.
Pressekontakt:
Diana von Webel
Leiterin Kommunikation
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt
Tel: +49 (0)30 400 54 68 - 15
Mobil: +49 (0)171 415 40 28
E-Mail: presse(at)albert-schweitzer-stiftung.de
Original-Content von: Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 20.09.2019 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1755228
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 92 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Offener Brief von 8 Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen an Spitzenduo von Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg: Tierschutz-Verbandsklagerecht in Brandenburg einführen!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Albert Schweitzer Stiftung f. u. Mitwelt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).