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Mitteldeutsche Zeitung: Sachsen-Anhalt/ Datenschutz/Überwachung
Schulkameras werden abgeschaltet

ID: 1755103


(ots) - Sachsen-Anhalts oberster Datenschützer hat Schulen
im Land einen Wildwuchs bei der Videoüberwachung untersagt. Das gilt
auch für Fälle, in denen sich Schulen vor Vandalismus und
Einbrüchen schützen wollen, dabei aber über das gesetzlich erlaubte
Maß der Observation hinausgehen. Das berichtet die in Halle
erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitag-Ausgabe). In einem
Schreiben für das aktuelle Schuljahr, das mit dem
Landes-Innenministerium abgestimmt ist, zieht der
Datenschutzbeauftragte Harald von Bose nun enge Grenzen. 2017 war
erstmals bekannt geworden, dass fast 40 Schulen im Land auf Kameras
setzen. Einige missachteten die strengen Regeln zur Speicherung der
Filme, bewahrten die Aufnahmen teils Wochen und Monate auf - erlaubt
sind nur wenige Tage. Bei anderen Schulen blieb der konkrete Anlass
der Videoüberwachung unklar - dabei fordert der
Datenschutzbeauftragte eine klar belegbare Rechtfertigung, wenn mit
der Überwachung in die Freiheit der Gefilmten eingegriffen wird.

Für das aktuelle Schuljahr hat der Datenschutzbeauftragte nun
klare Regeln formuliert, die für alle gelten: Für eine
Videoüberwachung zum Schutz vor Vandalismus, Einbruch oder ähnlichem
genügt nicht die "bloße Vermutung" einer Gefahr, es braucht konkrete
Anhaltspunkte. Zudem müssen vor der Installation weniger
einschneidende Schutzmaßnahmen geprüft werden. So kann eine
Videoüberwachung nachts sinnvoll sein, während die Geräte am Tag bei
Anwesenheit eines Hausmeisters ausgeschaltet bleiben. Eine
Speicherung über zwei bis drei Tage dürfte "regelmäßig ausreichen".
Vorgeschrieben sind zudem Hinweisschilder.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin(at)mz-web.de

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Datum: 20.09.2019 - 02:00 Uhr
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