Westfalen-Blatt: ein Kommentar zum Künast-Urteil
(ots) - Die Begründung des Berliner Gerichts für sein
Urteil in Sachen Politiker-Schmähung enthält ja durchaus ehrenwerte
Argumente: Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, und Politiker
müssten nun einmal erdulden, dass sie in scharfer, polemischer, ja
sogar herabwürdigender Weise kritisiert werden. Bis dahin kann man
mitgehen. Der Artikel 1 des Grundgesetzes allerdings stellt auch
klipp und klar fest, dass die Menschenwürde unantastbar sei. Dieses
Gebot hat das Berliner Gericht mit seinem Urteil eindeutig
missachtet. Es geht nicht darum, ob sich Renate Künast wegen
Äußerungen zur unseligen, von Jahrzehnten geführten Debatte um die
Freigabe von Sex mit Kindern kritisieren lassen muss. Es geht um das
Wie. Schlicht hanebüchen ist die Auffassung des Gerichts, dass
Künast, da es nun einmal um Sex gegangen sei, sich nun auch auf
sexueller Basis beleidigen lassen müsse. Die Facebook-Nutzer, die
solchen Dreck in die Welt hinausgeschleudert haben, schlagen sich
johlend auf die Schenkel. Sie bleiben nicht nur unbehelligt, sondern
bekommen auch noch einen Freibrief für die Zukunft. Dieses Urteil ist
unerträglich.
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Datum: 19.09.2019 - 21:00 Uhr
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