WP: Amokfahrt in Münster - Staatsanwalt: "Kein Versäumnis der Behörden"
(ots) - Das Ermittlungsverfahren zur Amokfahrt von Münster
steht unmittelbar vor dem Abschluss. Die Akten mit den Erkenntnissen
der polizeilichen Ermittlungen sind der Staatsanwaltschaft Münster in
den vergangenen Tagen zugegangen, meldet die in Hagen erscheinende
WESTFALENPOST (Freitagsausgabe). Bei der Staatsanwaltschaft Münster
wird der Sachverhalt abschließend geprüft. Die Ermittlungen ergaben,
dass der Täter aus einer psychischen Labilität heraus handelte. "Ein
strafrechtlich relevantes Versäumnis" von Behörden sei zudem in
diesem Zusammenhang "nicht ansatzweise zu erkennen", wie
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt auf Anfrage der WESTFALENPOST
mitteilte.
Der Briloner Jens R. hatte am 7. April 2018 seinen Kleinbus in
einen Biergarten gelenkt. Vier Menschen starben, der Täter erschoss
sich danach selbst. In den Tagen vor der Tat hatte Jens R. Schreiben
an mehrere Empfänger versendet, von mindestens einem hatte auch die
Polizei Kenntnis. Diese Schreiben "enthalten gerade keine
ausdrückliche Ankündigung einer Selbsttötung. Zudem ergeben sich aus
diesen Schreiben keine Anhaltspunkte für ein fremdaggressives
Verhalten oder Hinweise auf die Planung bzw. Vorbereitung einer
Amokfahrt", erklärt Botzenhardt.
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Datum: 19.09.2019 - 18:03 Uhr
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