Fernsehrat leitet Genehmigungsverfahren für das Änderungskonzept der ZDF-Telemedienangebote ein (FOTO)
(ots) -
Der Fernsehrat leitet für das Änderungskonzept der
Telemedienangebote des ZDF das nach dem Rundfunkstaatsvertrag
vorgesehene Genehmigungsverfahren ("Drei-Stufen-Test") ein.
Das vom Intendanten vorgelegte Telemedienänderungskonzept sieht
wesentliche Änderungen in den Bereichen eigenständiger audiovisueller
Inhalte ("Online-Only"), Verweildauer sowie der Verbreitung der
Inhalte über Drittplattformen vor.
Dritte haben bis zum 28. Oktober 2019 die Möglichkeit zur
Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an die Adresse
fernsehrat.drei-stufen-test(at)zdf.de zu übermitteln.
Der Fernsehrat hat die Vorsitzende zudem beauftragt, gemeinsam mit
dem Erweiterten Präsidium ein beschränktes Ausschreibungsverfahren
zur Vergabe eines Gutachtens durchzuführen und einen Gutachter zu
mandatieren. Dieser Gutachter soll die Auswirkungen der wesentlichen
Änderungen der Telemedienangebote des ZDF auf allen relevanten
Märkten untersuchen und bewerten.
Der vollständige Beschluss des Fernsehrates, das Änderungskonzept
der ZDF-Telemedienangebote sowie weitere Informationen zum Verfahren
sind auf der Internetseite des Fernsehrates veröffentlicht.
http://fernsehrat.zdf.de
http://twitter.com/ZDFfernsehrat
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Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat Ansprechpartner: Jan
Holub Telefon 06131 - 70-12011
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Datum: 13.09.2019 - 11:47 Uhr
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