ZDF legt FernsehratÄnderungskonzept zu Telemedienangeboten vor (FOTO)
(ots) -
ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut hat dem Fernsehrat am Freitag in
Mainz ein Änderungskonzept zu den Telemedienangeboten des Senders
vorgelegt. Im Kern geht es darum, eigenständigere Inhalte im Netz
anzubieten. So sollen künftig in der ZDFmediathek auch
Bewegtbildinhalte gezeigt werden, die nur einen losen (z. B.
"Online-First") oder keinen Bezug zur linearen Ausstrahlung einer
Sendung haben ("Online-Only").
Inhalte des ZDF sollen den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer
entsprechend länger verfügbar bleiben und auch verstärkt über
Drittplattformen wie YouTube verbreitet werden. Mit
Online-Only-Angeboten können etwa in den Bereichen Kultur oder
Wissenschaft eigenständige Rubriken entstehen. ZDFheute kann sein
Informationsangebot ohne zwingenden Sendungsbezug schneller und
besser präsentieren.
Das Onlineangebot sport.zdf.de hatte bereits 2012 zu den
Olympischen Spielen exklusive Livestreams angeboten - diese
Möglichkeit könnte künftig bei Live-Sport-Übertragungen verstärkt
genutzt werden. Damit würde auch Randsportarten eine große
Öffentlichkeit abseits von PayTV-Angeboten geboten. Auch bei ZDFtivi
sollen eigens produzierte Inhalte entwickelt werden, etwa
Informations- und Wissensangebote oder interaktive Shows für Kinder.
Das neue Konzept orientiert sich an den Erwartungen der
Nutzerinnen und Nutzer, die sich längere Verweildauern von Inhalten
im ZDF-Onlineangebot wünschen. Außerdem muss der Programmauftrag auch
in den immer stärker genutzten Onlinemedien erfüllt werden. Deshalb
sollen die Verweildauern zwar nicht grundsätzlich abgeschafft, aber
Öffnungen vorgesehen werden.
Das Konzept sieht für Nachrichten, aktuelle Informationen,
Gesprächssendungen, Magazine oder Reportagen sowie politisches
Kabarett, Comedy und Satire eine Bereitstellung von bis zu zwei
Jahren vor. Fiktionale Inhalte wie Filme, Reihen und Serien blieben
bis zu zwölf Monate im Angebot. Bis zu fünf Jahre würden Inhalte im
Kinderangebot tivi.de sowie aus den Bereichen Wissenschaft, Technik,
Theologie oder Ethik, politische Bildung, Umwelt, Arbeit und Soziales
sowie bestimmte Kulturinhalte abrufbar sein. Sendungen von
Großereignissen, Spiele der Fußball-Bundesliga oder angekaufte
Spielfilme, die keine Auftragsproduktionen sind, würden bis zu 30
Tagen nach deren Ausstrahlung bereitgehalten.
Diese Veränderungen sind nach dem neuen Telemedienstaatsvertrag,
der Anfang Mai in Kraft getreten ist, grundsätzlich möglich. Soweit
damit eine erhebliche Änderung des bestehenden Telemedienkonzepts
verbunden ist, muss ein sogenannter Drei-Stufen-Test durchgeführt
werden. Darüber entscheidet der Fernsehrat des ZDF.
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/drei-stufen-test-100.html
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Fotos sind am Freitag, 13. September 2019, ab 15.30 Uhr erhältlich
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Datum: 13.09.2019 - 11:39 Uhr
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