TÜV Rheinland: Im Straßenverkehr besser ohne Kopfhörer / Verkehrsteilnehmer müssen Umgebungsgeräusche wahrnehmen können / Wichtig sind ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (FOTO)
(ots) -
Fast ein Viertel aller Verkehrsteilnehmer hört Musik mit
Kopfhörern - als Fußgänger, als Radfahrer, als Fahrer im Auto. Das
ist Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des
Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag von TÜV Rheinland von
August 2019. Doch ratsam sind Kopfhörer im Straßenverkehr nach
Meinung der Experten von TÜV Rheinland nicht.
Gefordert: ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht
"Sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer gilt: Musik mit
Kopfhörern zu hören, ist nicht ausdrücklich verboten", sagt Thorsten
Rechtien, Kraftfahrzeugexperte bei TÜV Rheinland. Doch heißt es in
Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am
Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht. "Wer auf der Straße unterwegs ist, muss jederzeit
aufmerksam sein. Das bedeutet konkret: Der Lärmpegel bei Kopfhörern
darf grundsätzlich nur so hoch sein, dass sich Umgebungsgeräusche wie
Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch
wahrnehmen lassen", erklärt Rechtien. Besser ist es nach Einschätzung
von Rechtien, ganz auf Kopfhörer zu verzichten: "Nur so können
Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt so gut wie möglich wahrnehmen. Und nur
so können sie sich auf unseren vielbefahrenen Straßen sicher
bewegen."
Aktive Geräuschunterdrückung ungeeignet für Verkehr
Außerdem bieten Kopfhörer immer häufiger eine aktive Unterdrückung
von Umgebungsgeräusche. "Noise Cancelling" heißt das im
Technikjargon. Dieser Trend ist laut Thorsten Rechtien bedenklich:
"Eine aktive Geräuschunterdrückung ist für Musikliebhaber
hervorragend - doch für die Verkehrsteilnahme denkbar ungeeignet. Die
erforderliche Vorsicht können Verkehrsteilnehmer damit nicht
gewährleisten", sagt Rechtien.
Der Faktor Ablenkung
Wer Musik mit Kopfhörern hört, ist letztlich immer ein Stück weit
vom Geschehen auf der Straße abgelenkt - egal, wie gut die Umgebung
noch zu hören ist. "Im Straßenverkehr sollte man grundsätzlich auf
das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von übermäßig lauter Musik
verzichten", empfiehlt Rechtien daher. Das gilt nicht nur im Auto und
auf dem Fahrrad, sondern auch für Fußgänger und auf dem E-Scooter.
TÜV Rheinland-Experte Thorsten Rechtien: "Abgesehen von einer
möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen dem eigenen Gehör bei
permanenter Extrembeschallung dauerhafte Spätschäden."
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Datum: 13.09.2019 - 10:00 Uhr
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