PIM-Gold: 1,900,000.00 Gramm Gold sollen fehlen.
Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats: Faust. Der Tragödie erster Teil. Bei der Tragödie zweiter Teil, werden die Finanzvertriebe und die Vermittler im Mittelpunkt stehen.
(IINews) - Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.
Eine Tragödie könnte es auch für die Vermittler und Finanzvertriebe werden. Die ESK- Rechtsanwälte sehen gute Chancen für geschädigte Goldanleger, die Vertriebe in die Haftung zu nehmen.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 12.09.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Mindestens 1,9 Tonnen Gold sollen fehlen
Staatsanwaltschaft ermittelt bei PIM-Gold gegenwärtig gegen 5 Personen
Eigentlich wäre der goldene Würfel nicht groß. Mit 46 Zentimetern Kantenlänge hätte er aber genau das Gewicht von 1,88 Tonnen, das die Staatsanwaltschaft Darmstadt bei PIM-Gold mindestens vermisst. Der Gegenwert dieses Goldes beträgt momentan rund 82 Millionen Euro. Angeblich gibt es Lieferverpflichtungen für 3,4 Tonnen Gold, was einem Gegenwert von 148 Millionen Euro entspräche. Da die Staatsanwaltschaft bei einer Durchsuchung laut Handelsblatt allerdings nur 215 Kilogramm Feingold und 13 Kilogramm Altgold gefunden hat, könnte der Schaden sogar noch größer sein
Staatsgewalt.
In der Mail wird außerdem berichtet, dass alle Vermögenswerte beschlagnahmt und die Konten eingefroren wurden. Die PGD dürfe nicht mehr „aktiv arbeiten“ und sagte Webinare, einen Tag der offenen Tür und auch einen Kongress ab. Kunden dürften weiterhin kein Geld mehr auf die Konten der PIM oder der PGD überweisen. Auch dazu war von PIM beziehungsweise PGD keine Stellungnahme zu erhalten. Wie es nun weiter geht, ist ebenfalls unklar. Angeblich gibt es eine Generalvollmacht für zwei Mitarbeiter(innen), die die Geschäfte derzeit für den vorläufig festgenommenen PIM-Geschäftsführer Mesut P. weiter führen.
DWL.
In einem anderen Fall, der DWL Deutsche Wertlager GmbH, kam es im Juni 2019 aufgrund von Fehlbeständen bei dem an Kunden verkauften Gold zur Insolvenz (Goldige Pleite). Das Unwort „Schneeballsystem“ mit allen rechtlichen Konsequenzen macht dort nun die Runde und soll angeblich zur Folge haben, dass der Insolvenzverwalter alle Rückzahlungen der letzten vier Jahre vor Insolvenzantragsstellung anfechten möchte. Basis ist Paragraph 134 der Insolvenzordnung, der bei einem Schneeballsystem von Kunden vor der Pleite erhaltene Zahlungen als unentgeltliche Leistung einstuft. Angeblich sollen auch beim Vertrieb die erhaltenen Provisionen zurückgefordert werden. Diese Gefahr besteht auch für PIM. „Die entscheidende Weichenstellung für die Anleger, welche ihre Goldkäufe eingelagert haben, wird sein, ob sie tatsächlich auch Eigentum an Goldbeständen erworben haben. Nach den uns vorliegenden Kundenunterlagen kann daran Zweifel bestehen. Sollte sich dieses bewahrheiten, so hätte das für die Anleger erhebliche negative Folgen. Im schlimmsten Fall könnte den Anlegern sogar eine Rückforderung von bereits zurück gezahlten Geldern drohen.“
Loipfinger’s Meinung.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegenüber investmentcheck die vom Handelsblatt veröffentlichten Zahlen zu den Soll- und Ist-Beständen bei PIM-Gold nicht bestätigt. Dafür hat sie ohne Nennung der Namen erklärt, dass gegenwärtig gegen fünf Personen ermittelt wird. Der Geschäftsführer Mesut P. wurde vergangene Woche in Untersuchungshaft genommen. Damit mag die Höhe des Schadens noch nicht genau beziffert sein. Aufgrund zahlreicher Gespräche mit verschiedenen Personen aus gewöhnlich gut informierten Kreisen ist aber zu hören, dass diese absolut plausibel sind (manche schätzen sogar noch mehr).
Quelle: https://www.investmentcheck.de
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Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
•Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Datum: 13.09.2019 - 09:57 Uhr
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Ansprechpartner: Horst Roosen
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Kategorie:
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