"Wie erkläre ich das meinem Kind?" / Neue Broschüre von BLM und Aktion Jugendschutz Bayern gibt Eltern praktische Tipps zum Umgang mit Sexualität in den Medien
(ots) - Was tun, wenn man beim gemeinsamen Fernsehen mit
der Familie mitten am Tag auf Werbung für Sexspielzeug stößt? Müssen
Kinder schon im Grundschulalter wissen, was ein Orgasmus ist? Wie
geht man damit um, wenn auf dem Schulhof Sexvideos die Runde machen
und der Nachwuchs Fragen stellt?
Diese und andere Fragen zum Umgang mit Darstellungen von
Sexualität in den Medien beschäftigen viele Eltern. Siegfried
Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien
(BLM): "Wir wissen aus zahlreichen Bürgerbeschwerden: Für viele
Zuschauer ist es eine Herausforderung oder auch ein Ärgernis, wenn
sie im Tagesprogramm - beispielsweise ihres Lieblingssenders - mit
entsprechenden Inhalten unvermittelt und zusammen mit ihren Kindern
konfrontiert werden."
Hier hilft die neue Broschüre von BLM und Aktion Jugendschutz
Bayern "Wie erkläre ich das meinem Kind? Darstellungen von Sexualität
in den Medien" weiter. Sie gibt Eltern und Erziehenden von Kindern
bis etwa 12 Jahren verschiedene Anregungen für den Medienalltag, aus
denen sie das für sie Passende auswählen können.
Darstellungen von Sexualität in den Medien haben zugenommen,
sowohl im Rundfunk als auch im Internet. Heranwachsende sind in
unserer mediengeprägten Gesellschaft heute stärker damit konfrontiert
als früher. Kinder befinden sich noch in der Entwicklung, das Thema
Sexualität macht sie neugierig und sie suchen auch in den Medien nach
Orientierung. Manche Darstellungen von Sexualität amüsieren Kinder,
andere können für sie schwer einzuordnen sein, sie ängstigen oder
verunsichern.
Wenn die Medienaufsicht Verstöße gegen den Jugendschutz
feststellt, ergreift sie Maßnahmen gegen die Anbieter. Manchmal
verletzen Medieninhalte aber die persönlichen Grenzen von Menschen,
ohne dass gegen Gesetze verstoßen wird.
Grundsätzlich ist für Kinder wichtig: Ihr Interesse am Thema muss
ernst genommen werden und sie sollten Antworten auf ihre Fragen
erhalten. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form, ist aber Sache
der Eltern. So kann man entweder kurze Antworten geben - dies reicht
Kindern oft schon aus - oder die Gelegenheit für ein
Aufklärungsgespräch nutzen. Wem das persönliche Gespräch mit dem
Nachwuchs schwerfällt: Auch altersgerechte Bücher zum Vor- oder
Selberlesen sowie CDs und Hörbücher können eine Möglichkeit sein.
Diese Tipps und mehr finden sich im Kapitel "Was können Eltern tun?"
In weiteren Kapiteln werden wesentliche Entwicklungsstufen von
Kindern in Bezug auf Medien und Sexualität aufgezeigt, die Aufgaben
der Medienaufsicht und der Medienanbieter kurz beleuchtet und die
wichtigsten Gesetze zum Thema steck¬briefartig zusammengefasst.
Kästen mit Tipps und Hintergrundinformationen erleichtern das Lesen.
Ein Stichwortverzeichnis hilft bei der schnellen Suche nach konkreten
Themen.
Die Broschüre "Wie erkläre ich das meinem Kind? Darstellungen von
Sexualität in den Medien - Informationen für Eltern" der BLM und der
Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V. gibt es ab
sofort unter http://ots.de/LvSkTY zum Download. In Bayern kann sie
zusätzlich kostenfrei als Printversion bestellt werden.
Pressekontakt:
Stefanie Reger
Pressesprecherin
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger(at)blm.de
Original-Content von: BLM Bayerische Landeszentrale für neue Medien, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.09.2019 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1752781
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 49 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
""Wie erkläre ich das meinem Kind?" / Neue Broschüre von BLM und Aktion Jugendschutz Bayern gibt Eltern praktische Tipps zum Umgang mit Sexualität in den Medien
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BLM Bayerische Landeszentrale f (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).