Westfalen-Blatt: Kommentar zu Gebührenbescheiden nach Polizeieinsätzen
(ots) - Einsicht hat die Deutsche Fußball-Liga nicht
getrieben. Sie zweifelt noch immer, dass das Begehren des Landes
Bremen rechtens ist. Die DFL hat sich nur einen Aufschub verschafft,
um sich juristisch weiter zu positionieren.
Letztlich geht es darum: Wer ist außerhalb des Stadions für die
Sicherheit zuständig? Da scheint die Lage eigentlich klar zu sein -
natürlich der Staat, also die Polizei. Wie es unter anderem ja auch
bei Volksfesten und Musikveranstaltungen und ähnlichem der Fall ist.
Das Land Bremen sieht das auch nicht grundlegend anders. Nur im
Fall von Risikospielen und dem damit notwendigen erhöhten Bedarf an
Polizeikräften verschickte sie Gebührenbescheide. Übrigens weiterhin
als einziges Bundesland.
Wobei sich sicher auch andere Länder gerne Teile ihrer
Polizeieinsätze von den Fußball-Unternehmen mitfinanzieren lassen
würden. Denn die Belastungsgrenze der verbeamteten Sicherheitskräfte
ist vielfach erreicht oder überschritten. So musste etwa Ende August
2018 das Spiel zwischen Dresden und dem HSV abgesagt werden. Es
fehlte schlicht Polizei, um gleichzeitig die Partie und eine
geplante Großdemonstrationen von Rechtsextremen in Chemnitz
sicherheitstechnisch zu betreuen.
Die DFL und das Land Bremen gehen jetzt juristisch in die
Verlängerung. Klar ist eigentlich nur: Zwei Gewinner wird es nicht
geben.
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Datum: 10.09.2019 - 21:30 Uhr
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