Baugewerbe appelliert an Klimakabinett: Wohnungsneubau nicht unnötig verteuern! Energetische Sanierung endlich steuerlich fördern!
(ots) - "Um den Wohnungsbau, Neubau wie auch Sanierung im
Bestand, klimafest aufzustellen, bedarf es eines Bündels von
Maßnahmen. Dabei muss es gelingen, Bauen - und damit auch Wohnen -
weiterhin bezahlbar zu halten." So der Präsident des Zentralverbands
Deutsches Baugewerbe, Reinhard Quast, anlässlich der Vorstellung der
Studie "Auswirkungen energetischer Standards auf die Bauwerkskosten
und die Energieeffizienz im Geschosswohnungsbau in Deutschland", die
der Verband gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes
Bauen (ARGE) veröffentlich hat.
Quast weiter: "Bei einer Anhebung der Standards von dem derzeit
geltenden EnEV 2016 auf Effizienzhaus 40 steigen allein die
Bauwerkskosten um 260 EUR/qm, das sind bei 100 m² Wohnfläche 26.000
EUR. Dagegen ist das Energieeinsparpotenzial mit 18 kWh/m² pro Jahr
vergleichsweise gering."
Klar ist, laut Studie, dass Gebäude, die in hohen energetischen
Standards errichtet werden, geringe Energieverbräuche und Emissionen
haben. "Aber die Entwicklung bei Kosten und Verbräuchen laufen nicht
linear. Bei ambitionierten energetischen Standards steigen die Kosten
aufgrund des hohen baukonstruktiven und anlagentechnischen Aufwands
exponentiell an, während die Kurve des möglichen Einsparpotenzials
beim Energieverbrauch immer weiter abflacht," so Dietmar Walberg von
der ARGE.
Mit anderen Worten: "Die letzten Prozente Einsparung bei den
Energieverbräuchen kosten überproportional viel. Damit verteuert sich
das Bauen und in Folge davon auch das Wohnen bzw. erhöhen sich die
Mieten. Das muss man wissen, wenn man eine Verschärfung der Standards
fordert," erläuterte Quast die Situation. "Auch bei der energetischen
Sanierung dürfen die Standards nicht erhöht werden, ansonsten würgen
wir die ohnehin niedrige Sanierungsquote von unter einem Prozent
vollends ab."
Vor diesem Hintergrund fordert das deutsche Baugewerbe das
Klimakabinett auf, einen Förderschwerpunkt auf die energetische
Gebäudesanierung zu legen, um den CO2-Ausstoss in Deutschland
drastisch zu senken. Daher müssen Einzelmaßnahmen im Fokus stehen, um
die Investitionsschwelle möglichst niedrig anzusetzen.
"Derzeit werden Einzelmaßnahmen mit Zuschüssen von 10 % der Kosten
und maximal 5.000 Euro gefördert. Wir erachten eine Verdopplung der
Bemessung (20 %) und bis zu 10.000 Euro für investitionsanreizend,"
so der Verbandspräsident. "Entsprechend muss die steuerliche
Förderung bei Einzelmaßnahmen ausgestaltet werden: Diese müssen bis
zu einer Höhe von 10.000 Euro direkt von der Steuerschuld abgesetzt
werden können. Handelt es sich um komplexere Maßnahmen, z.B. eine
Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen oder komplette Ertüchtigungen
von Gebäuden, sind kumulative Bemessungen vorzusehen."
Die Studie steht Ihnen zum Download auf unserer Webseite
www.zdb.de zur Verfügung.
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Datum: 10.09.2019 - 12:47 Uhr
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