Landesregierung sichert Pflegeausbildung durchÜbergangsregelung / bpa Sachsen-Anhalt begrüßt nahtlosen Einstieg hunderter Pflegehelfer in die Altenpflegeausbildung im Jahr 2020
(ots) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste e.V. (bpa) in Sachsen-Anhalt begrüßt die Übergangregelung der
Landesregierung für die Auszubildenden in der Altenpflegehilfe, wenn
am 1. Januar 2020 das neue Pflegeberufegesetz in Kraft tritt. Diese
unbürokratische Lösung ermöglicht auch den nächsten Absolventen einer
Altenpflegehelferausbildung den Einstieg in die generalistische
Pflegeausbildung.
Bisher können Altenpflegehelfer nach ihrer einjährigen Ausbildung
eine um ein Jahr verkürzte Ausbildung zum Altenpfleger machen, indem
sie direkt in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen. So beträgt die
gesamte Ausbildungsdauer bis zur Pflegefachkraft drei Jahre. "Dass
viele Pflegehelferinnen und -helfer die Möglichkeit des unmittelbaren
Übergangs zur Fachkraftausbildung nutzen, sichert bislang zahlreiche
Pflegefachkräfte und trägt maßgeblich zur Leistungskraft der
Pflegeeinrichtungen bei", erklärt Sabine Kösling, Vorsitzende der
bpa-Landesgruppe Sachsen-Anhalt. Wenn aber Anfang 2020 die
generalistische Ausbildung beginnt, gibt es kein zweites
Ausbildungsjahr, in das fertig ausgebildete Pflegehelferinnen und
-helfer in eine Ausbildung zur Pflegefachkraft wechseln können.
Kösling: "Die Übergangsregelung sieht nun vor, dass für
Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2020 ihre
Altenpflegehelferausbildung erfolgreich abschließen, die bisherigen
Regelungen des Altenpflegegesetzes angewendet werden." Voraussetzung
ist, dass sie die verkürzte Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz bis
zum 31.12.2020 aufnehmen und nur in die Berufsfachschule Altenpflege
aufgenommen werden. Analog wird im Übergangsjahr 2020 mit Personen
verfahren, die eine nach Altenpflegegesetz ebenfalls zulässige
Verkürzung beantragen. "Wir sind sehr erleichtert, dass der
Altenpflege damit kein Jahrgang qualifizierter Fachkräfte verloren
geht. Damit zeigt die Landesregierung, wie ernst der Fachkräftemangel
genommen wird", sagt die Vorsitzende der bpa-Landesgruppe
Sachsen-Anhalt.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
400 in Sachsen-Anhalt, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die
Investitionen in die pflegerische Infrastruktur liegen bei etwa 26,6
Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Annette Turré und Daniel Heyer, Landesbeauftragte des
bpa, Tel.: 0391-24358630
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Datum: 10.09.2019 - 10:41 Uhr
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