Richtungsweisende Urteile im Pflanzenschutzrecht / Verwaltungsgericht Braunschweig erklärt "Biodiv"-Anwendungsbestimmungen für rechtswidrig
(ots) - In zwei vom Verwaltungsgericht (VG)
Braunschweig in der vergangenen Woche als Musterverfahren zusammen
behandelten Klagen von Pflanzenschutzmittel-Herstellern ist deren
Anträgen stattgegeben worden. Diese hatten gegen neue, vom
Umweltbundesamt (UBA) ab dem 1. Januar 2020 geforderte
Anwendungsbestimmungen geklagt, die unter anderem festlegten, dass
Landwirte die betreffenden zugelassenen Pflanzenschutzmittel nur dann
anwenden dürfen, wenn sie 10 Prozent ihrer gesamten Ackerfläche als
sogenannte Biodiversitätsflächen vorhalten.
Nach Ansicht des Gerichts verstoßen diese Anwendungsbestimmungen
gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere den
Harmonisierungsgedanken der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung 1107/2009). Das VG Braunschweig
verpflichtete das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) daher, die Zulassungen für die beiden
Mittel ohne die Anwendungsbestimmungen über den 31. Dezember 2019
hinaus zu erteilen.
Nach Information des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) sind noch
zahlreiche Widersprüche und Klagen gegen Zulassungsbescheide mit den
entsprechenden Anwendungsbestimmungen anhängig. Der
Wirtschaftsverband geht davon aus, dass diese mit Blick auf die zum
31. Dezember 2019 auslaufenden Zulassungen nun unverzüglich
abgeschlossen und die Zulassungen entsprechend den Entscheidungen des
VG Braunschweig in den Musterverfahren erteilt werden.
Pressemitteilung des VG Braunschweig: http://ots.de/EKB2Nw
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Datum: 09.09.2019 - 10:30 Uhr
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