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Wegen fehlender Zinsen setzen viele Anleger auf die Anlage in Gold. Aber nicht alles was glänzt ist auch Gold.

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Es gab schon einige Prozesse gegen Initiatoren von Goldanlagen. Manchen haben keine Erlaubnis manchen haben unvorteilhafte AGBs und bei machen gibt es wahrscheinlich kein Gold im Tresor. Fazit: Echtes Eigentum an Gold wird nur unter den Möglichkeiten “Verwahrung daheim”, “Tresorgold” und im “Schließfach” ermöglicht.


(IINews) - Allein deshalb scheiden bezüglich der Sicherheit alle anderen Möglichkeiten des Golderwerbes aus.

Das Schließfach in der Bank ist generell nur eingeschränkt abgesichert, so dass im Falle eine Diebstahles keine Sicherheiten gegeben sind. Dies gilt umso mehr bei der Lagerung von Gold im Haus oder der Wohnung. Nur Tresorgold bietet eine umfassende Versicherung für alle Individualitäten inklusive! Tresorgold erlaubt dem Kunden höchste Flexibilität beim Kauf und Verkauf des Goldes – quasi genauso flexibel wie ein Tagesgeldkonto – zu gleichzeitig besten Konditionen. aber bei den Schwankungen vom Goldmarkt.

Leider ist nicht jeder Goldanbieter der Tresorgold anbietet auch seriös. Der World Gold Council, empfiehlt, dass “Tresorgoldanbieter direktes und unbeschränktes Eigentum an Gold zusichern, kein Gold ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu verleihen, das Gold bei einem unabhängigen und registrierten Tresorbetreiber verwahren lassen und regelmäßige Inspektionen und Prüfungen der Kundengoldbestände durchführen zulassen.

Wegen der Vertragsbedingungen eines Goldsparplanes sollten Kunden einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen. auch wenn es Gerüchte um das Goldsparplanunternehmen gibt. Zu beachten sind auch Käufe via Internet von Gold- und Silbermünzen. Es gelten besondere Bedingungen dafür und es gelten Widerrufsrechte der Anleger wie bei Immobiliendarlehen.

Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats dieser Überschrift: Faust. Der Tragödie erster Teil.

Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.




Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 07.09.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.

Gewerbsmäßiger Betrugsverdacht bei PIM-Gold. Jetzt wird sich zeigen, ob Kundengold fehlt oder nicht.

Bei PIM-Gold steht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges im Raum. Das Amtsgericht Darmstadt hat einen Untersuchungshaftbefehl erlassen. Dabei dürfte es sich um den 48-jährigen Geschäftsführer Mesut P. handeln. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat auch die Räume durchsucht und ermittelt weiter. PIM-Gold hat sich auf Anfrage von investmentcheck nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Vorgeschichte.

Laut Eigenbeschreibung ist PIM-Gold „einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa“. Der jährliche Umsatz soll bei über 100 Millionen Euro gelegen haben. Ob das stimmt, ist schwer nachvollziehbar, weil der letzte im Bundesanzeiger veröffentlichte Jahresabschluss nur das Jahr 2015 abbildet. Allein das ist seit längerem ein massives Warnsignal. Kürzlich wurde auch ein Prozess über den Firmennamen gegen einen Wettbewerber verloren. Deshalb musste die Bezeichnung Scheideanstalt aus dem Namen entfernt werden (Eine Scheideanstalt, die keine ist). Was Anleger allerdings am meisten abschrecken hätte sollen, ist das schwer nachvollziehbare Geschäftsmodell. Immerhin mussten mit zinslosen Goldinvestments das den Kunden versprochene Bonusgold und die erheblichen Provisionen für ein 8-stufiges Vertriebssystem verdient werden. Genau das scheint sich jetzt zu rächen.

Betrugsverdacht.

Die schon seit längerem andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten nun zur Verhaftung eines 48 Jahre alten Manns aus Heusenstamm. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Robert Hartmann von der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegenüber investmentcheck. Dabei dürfte es sich um den PIM-Geschäftsführer Mesut P. handeln. Damit ein Gericht den Vollzug einer Untersuchungshaft anordnet, sind grundsätzlich ein dringender Tatverdacht sowie ein Haftgrund wie beispielsweise Flucht- oder Verdunklungsgefahr zu vermuten. Was hier genau vorliegt, ist nicht bekannt. Mesut P. hat sich allerdings bei einer früheren Beurkundung gegenüber dem Notar mit einem türkischen Ausweis legitimiert. PIM äußerte sich aktuell auf Anfrage zu den strafrechtlichen Vorwürfen nicht. In einer früheren Anfrage von investmentcheck wurden die Anschuldigungen von PIM noch mit Falschbehauptungen durch einen Wettbewerber erklärt: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebsvermögen der pim -Gold und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände vorliegen.“

Hackerangriff.

Um Kritiker selbst in einem rechtsstaatlichen System mundtot zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine perfide sind DDoS-Attacken (Distributetd-Denial-of-Service attacks). Dabei werden meist aus dem Ausland tausende Anfragen pro Sekunde an einen Rechner verschickt, bis dieser wegen Arbeitsüberlastung zusammen bricht. Investmentcheck hat das schon mehrfach erlebt. So auch wieder vergangene Woche, als vor allem ein Beitrag zu PIM angegriffen wurde: „Eine Scheideanstalt, die keine ist“ Mehrere Tage war investmentcheck.de nicht erreichbar. Auch andere Homepages mit PIM-kritischen Beiträgen wurden attackiert. Dazu zählen die Internetseiten von, „Das Investment“, „Finanztip“, „Fonds Professionell“ und „Qthority“. Sogar das Handelsblatt berichtete über die Cyberangriffe: „Hacker legen mehrere Kritiker des Goldhändlers PIM Gold erfolgreich lahm“ Auf Anfrage von investmentcheck hat sich PIM nicht dazu geäußert.

Loipfinger’s Meinung.

Vermittler und PIM-Anleger dürften sich langsam Sorgen machen. Bisher verteilte Beruhigungspillen wirken nicht mehr. Die von PIM als Wettbewerbsschelte abgetane Unterstellung, dass nicht alles Gold der Anleger tatsächlich vorhanden sein könnte, bekommt durch die Verhaftung ganz neue Nahrung. Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, ist der Vorwurf von gewerbsmäßigem Betrugsverdacht schwerwiegend. Wie groß die Schäden für die Anleger ausfallen könnten, ist derzeit nicht prognostizierbar. Wenn es ganz schlimm kommt, könnten sogar diejenigen betroffen sein, die ihre Anlagen schon zurückbezahlt bekommen haben.
Quelle: https://www.investmentcheck.de

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

•Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Internet- und Cyber- Betrug: So einfach wird es Betrügern gemacht, das Geld der Anleger zu rauben.
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 09.09.2019 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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