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Rheinische Post: 40 Prozent der Hartz-IV-Bezieher erhalten trotz neuer Anstellung weiter Sozialleistungen

ID: 1750846


(ots) - Rund 40 Prozent der alleinstehenden
Hartz-IV-Bezieher erhalten auch nach dem Wechsel in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiterhin
Sozialleistungen. Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für
Arbeit auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die
der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag) vorliegt. Demnach
konnten im Jahr 2018 nur 58,4 Prozent aller alleinstehenden
Leistungsbezieher nach einem Wechsel in eine Beschäftigung ohne
Unterstützung vom Amt über die Runden kommen. Diese sogenannte
bedarfsdeckende Integration war in der Gruppe der über 55-Jährigen
noch seltener. Von ihnen waren nur 46,9 Prozent nicht mehr auf
Leistungen angewiesen, bei Alleinerziehenden lag die Quote bei nur
38,4 Prozent. Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin
der Linksfraktion, sieht darin ein strukturelles Problem. "Trotz
Arbeit bleiben viele im Hartz-IV-System gefangen", sagte Zimmermann.
Es sei ein Skandal, dass Hartz IV-Beziehende unter Androhung von
Sanktionen in prekäre Beschäftigung hinein gezwungen werden könnten.
"Das Hartz-IV-System muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung
ersetzt werden, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche
Teilhabe ermöglicht", sagte Zimmermann. Sie forderte unter anderem
einen Mindestlohn von zwölf Euro je Stunde. Von einer
bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt gehen die
Statistiker der Bundesagentur für Arbeit aus, wenn drei Monate nach
dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung keine
Leistungen nach SGB II mehr gezahlt werden müssen. Die Agentur weist
darauf hin, dass nicht immer das neue Arbeitsverhältnis dazu führt,
dass keine Leistungen mehr gezahlt werden müssten. Teils könnte auch
ein anderweitiges Einkommen angerechnet werden, sodass der
Leistungsanspruch erlischt.






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Datum: 06.09.2019 - 00:05 Uhr
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