NABU legt neuen Vorschlag zum Ausbau der Windenergie vor / Klima- und Artenkrise gemeinsam lösen
(ots) - Klima- und Artenschutz dürfen nicht gegeneinander
ausgespielt, sondern müssen gemeinsam angegangen werden. Das fordert
der NABU anlässlich des heute von Wirtschaftsminister Altmaier
einberufenen "Krisengesprächs" zur Windenergie und legt dafür einen
entsprechenden Vorschlag vor. Vertreter der Länder, von
Umweltverbänden, Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen und der
Windindustrie debattieren heute unter anderem den "Aktionsplan für
mehr Genehmigungen von Windenergieanlagen" vom Bundesverband
WindEnergie (BWE). Aus Sicht des NABU verstoßen die im Aktionsplan
enthaltenen Forderungen des BWE gegen europäisches Artenschutzrecht
sowie gegen nationale höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei sei es
möglich, das bestehende Artenschutzrecht im Genehmigungsverfahren so
anzuwenden, dass bei garantiertem gleichzeitigem Schutz betroffener
Arten die Windenergie weiter voran gebracht werden könne.
NABU Präsident Olaf Tschimpke: "Der Ausbau der Windenergie stellt
für den Bestand speziell betroffener Vogel- und Fledermausarten eine
echte Gefährdung dar. Die Windindustrie sollte den Artenschutz
endlich ernst nehmen, statt zu versuchen, ihn auszuhebeln. Das
absichtliche Gegeneinander-Ausspielen von Klimaschutz und
Artenschutz im Papier des BWE ist politisch weder akzeptabel noch
zielführend. Es gibt Wege, wie die Klima- und die Artenkrise
gemeinsam gelöst werden können."
Der Vorschlag des NABU, den Windenergieausbau bei gleichzeitigem
Artenschutz zu beschleunigen, setzt an der bereits vorhandenen
Möglichkeit der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung an. Im
Normalfall wird der Bau von Windenergieanlagen untersagt, wenn durch
sie ein "signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" für betroffene
Einzeltiere besteht, was in seiner kumulativen Wirkung den gesamten
Bestand der Art gefährden kann. Nur im Rahmen einer
Ausnahmegenehmigung ist es möglich, rechtlich von der Ebene des
Individuums zu einer Betrachtung der gesamten betroffenen Population
einer Art zu kommen. Der NABU schlägt nun vor, vermehrt solche
Ausnahmegenehmigungen zu nutzen, jedoch nur wenn gleichzeitig für die
betroffenen Arten spezielle Artenschutzprogramme umgesetzt werden und
ein darin enthaltenes effektives Monitoring den andauernd guten
Zustand der betroffenen Population bestätigt. In die
Artenschutzprogramme sollten auch alle anderen Gefährdungsfaktoren
wie zum Beispiel illegale Verfolgung oder die Intensivierung der
Landwirtschaft miteinbezogen werden, damit der Populationszustand
nicht durch die Windenergie verschlechtert werden kann. Die
Artenschutzprogramme sind von den zuständigen Behörden der relevanten
Verwaltungsebenen aufzulegen, umzusetzen und zu finanzieren. Teile
der Finanzierung können über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch
durch die Windenergie selber eingebracht werden. Durch den Vorschlag
des NABU würde die Genehmigung von Windkraftanlagen in sensiblen
Gebieten erleichtert, in einigen Fällen ist aber auch ein faktischer
Ausbaustopp denkbar.
Tschimpke: "Mit unserem Vorschlag könnten mehr Windenergieanlagen
gebaut werden, was nicht ausschließt, dass in einigen Fällen auch
mehr Vögel zu Tode kommen können. Die Artenschutzprogramme stellen
jedoch sicher, dass die windkraftsensiblen Arten in Deutschland
insgesamt viel besser geschützt würden als bislang. So kommen wir
sowohl im Klima- als auch im Artenschutz einen großen Schritt voran."
Mehr Infos und NABU-Stellungnahme "Der Rotmilan und die
Windenergie: Problem wegdiskutieren oder lösen?":
www.nabu.de/windgipfel
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Datum: 05.09.2019 - 10:32 Uhr
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