Daimler muss Schadensersatz zahlen - Mercedesfahrerin erhält nahezu gesamten Kaufpreis erstattet
(ots) - Das Landgericht Stuttgart hat in einem Aufsehen
erregenden Urteil die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz
verurteilt (Az: 46 O 101/19). Die Mercedesfahrerin bekommt nun 85%
des gezahlten Kaufpreises, sowie alle Kosten des Rechtsstreits
erstattet. Sie war die Mercedes E-Klasse, die beim Kauf einen
Kilometerstand von 20.000 Kilometer aufwies, 4 Jahre gefahren und
hatte dabei 80.000 weitere Kilometer zurückgelegt. Somit liegt der
Schadensersatz weit über dem eigentlichen, aktuellen Wert des
Mercedes Diesel.
In diesem Fall wurde der Klägerin sogar eine Nutzungsentschädigung
abgezogen. Dass sie dennoch eine solch hohe Rückzahlung bekam, lag an
den Zinsen. Das Gericht sprach ihr Verzugszinsen in Höhe von 4% pro
Jahr aus der Summe des Kaufpreises, sowie Prozesszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Auch muss die Daimler AG
die gesamten Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
Eine weitere Besonderheit dieses Urteils ist die Tatsache, dass
die betroffene E-Klasse bisher nicht Teil eines offiziellen, vom
Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufs ist. Auch Fahrer, deren
Mercedes bisher nur Teil der von Daimler so genannten freiwilligen
Kundendienstmaßnahme ist, haben also gute Chancen auf Schadensersatz.
Es ist davon auszugehen, dass die Daimler AG Berufung gegen
dieses Urteil einlegen wird.
Welches Modell Teil eines vom KBA angeordneten Rückrufs ist, kann
sich in nächster Zeit allerdings ändern. Denn wie HAHN Rechtsanwälte
durch Mandanten bekannt ist, verschickt Daimler zurzeit Schreiben an
zahlreiche Halter von C-Klasse Modellen. Hier hat das KBA wohl
endgültig die Geduld verloren und will nicht länger warten, bis
Mercedes die freiwillige Kundendienstmaßnahme an allen Modellen
durchführt. Ähnlich wie erst im Juni beim GLK, wird der Rückruf nun
verpflichtend. Weitere verpflichtende Rückrufe für Mercedes Diesel
sind zu erwarten.
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mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund
von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten
bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei den Kaufpreis
erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller
zurück.
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Datum: 02.09.2019 - 11:32 Uhr
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