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Versicherungen für Studenten

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ARAG Experten erläutern, welche Versicherungen für Studierende sinnvoll sind

(LifePR) - cherungen für Studenten sinnvoll sind.
Lebensunterhalt im Ernstfall sichern
Voraussetzung für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente im Falle eines Unfalls ist, dass ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurde. Da man bis zum Arbeitsbeginn jedoch oftmals keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, sollte man selbst vorsorgen. ARAG Experten raten deshalb, möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen: Je jünger man bei Abschluss der Versicherung ist, desto geringer sind die Beiträge. Im Ernstfall sichert diese Versicherung später den Lebensunterhalt.
Krankenversicherung: Privat oder gesetzlich?
Wer mit dem Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beginnt, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, können Studenten zunächst kostenlos über die Eltern versichert bleiben. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren möglich. Bei einer privaten Krankenversicherung muss sich der Student entscheiden, ob er privat versichert bleiben möchte oder nicht. Entscheidet er sich für die private Versicherung, muss er sich innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung von der gesetzlichen Kasse befreien lassen.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Studenten während des gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können, wenn sie sich für die private Versicherung entschieden haben. Wer als gesetzlich Versicherter das 25. Lebensjahr überschreitet und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, muss sich in der studentischen Krankenversicherung versichern.
Viele Studenten finanzieren ihr Studium durch Nebenjobs. Wer den Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung nicht verlieren will, dem raten ARAG Experten, die folgende Punkte zu beachten: Das regelmäßige monatliche Einkommen darf 445 Euro nicht übersteigen; sofern ausschließlich ein sog. 450 Euro-Job ausgeübt wird, erhöht sich die Einkommensgrenze auf eben diese 450 Euro. Wer nur in den Semesterferien oder nicht länger als zwei Monate arbeiten will, darf auch mehr als 445 bzw. 450 Euro verdienen, da dann kein ?regelmäßiges? Einkommen vorliegt. Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, muss der Student sich über den Arbeitgeber pflicht- oder freiwillig krankenversichern.




Auch Studenten haften
Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ? das gilt auch für Studenten. Bei Personen- oder Sachschäden können schnell mehrere Hunderttausend Euro anfallen. Die private Haftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Die Mindestversicherungssumme sollte drei bis fünf Millionen Euro nicht unterschreiten. Studenten sind in der Regel noch in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert. ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass nach Ende der ersten Berufsausbildung bzw. mit dem Erreichen einer im Versicherungsvertrag festgelegten Altersgrenze ? in den meisten Fällen 25 Jahre ? eine individuelle Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

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Nova Minerals: Sehr guter Anfang auf dem Goldprojekt Estelle!
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 02.09.2019 - 09:09 Uhr
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02.09.2019 (lifePR) - Im Oktober beginnt das Wintersemester an den Universitäten. Für Studenten bede



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