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Landratsamt Rems-Murr-Kreis muss Artenschutz am Windkraftstandort WN-34 Goldboden in Winterbach durchsetzen!

ID: 1749003

Signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für Rotmilan und Wespenbussard am Goldboden!

(LifePR) - lifePR) - Mit einer Horstkartierung hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) im relevanten 3,3 km-Umkreis der Windkraft-Industrieanlagen am Goldboden vier Rotmilan-Reviere nachgewiesen, eines davon innerhalb des 1-km Radius. Somit besteht hier ein sogenanntes ?Rotmilan-Dichtezentrum?. Ferner wurden zwei Wespenbussard-Reviere innerhalb des für diese Tierart relevanten 1-km Radius der Windkraftanlagen festgestellt.
Laut dem Landesumweltamt Baden-Württemberg (LUBW) besteht hier für diese beiden streng geschützten Vogelarten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko. Die Windkraftanlagen hätten bei dieser Sachlage gar nicht genehmigt werden dürfen.
In diesem Jahr hat sich nach über 100 Jahren auch wieder der Schwarzstorch im Rems-Murr-Kreis angesiedelt, eine ebenfalls windkraftsensible Vogelart, die streng geschützt ist. Zuvor gab es die letzte Brut im Jahre 1918, nach Mitteilung in der regionalen Presse am Goldboden.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat deshalb das Landratsamt Rems-Murr-Kreis aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.
Obwohl die Sachlage klar und unbestritten ist, sieht das Landratsamt jedoch keine Notwendigkeit tätig zu werden. Damit stellt sich die Behörde gegen  die Empfehlungen des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW).
Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Michael Haueis, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) sind über diese Behördenignoranz empört, denn hier werde eindeutig gegen europäisches Recht und gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die wirtschaftlichen Interessen eines Konzerns über den Artenschutz gestellt werden. Die Naturschutzinitiative prüfe deshalb rechtliche Schritte gegen die Behörde.
Wirklich überraschend ist die Untätigkeit des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis jedoch nicht.
So hat die Behörde im Dezember 2017 die Errichtung der drei Windindustrieanlagen am WN-34 Goldboden (Winterbach) genehmigt, obwohl  die von der EnBW vorgelegten Artenschutzgutachten (Vögel, Fledermäuse) erhebliche Mängel aufwiesen ? so wurden nur 25% der Vorgaben des Landesumweltamtes Baden-Württemberg (LUBW) erfüllt, 29% wurden komplett ignoriert.




Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte deshalb einen Eilantrag auf Betriebsstopp für die drei Windkraftanlagen am Goldboden (Winterbach) gestellt.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat diesen Antrag jedoch aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zugelassen, weil die Widerspruchsfrist verstrichen gewesen sei. Diese wurde kurzerhand von zwölf auf einen Monat verkürzt. In der Sache ?Artenschutz? wurde deshalb gar nicht entschieden.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI)  fordert das Landratsamt Rems-Murr-Kreis deshalb erneut auf, dem Naturschutzrecht  und der Vogelschutzrichtlinie endlich Geltung zu verschaffen und den Artenschutz am Goldboden durchzusetzen. Die Behörde ist von Amtswegen verpflichtet, die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen und sicherzustellen.

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 30.08.2019 - 11:37 Uhr
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News-ID 1749003
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aden-Württemberg



Kategorie:

Energie & Umwelt



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