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Auto leihen oder verleihen? - Mit dem Zusatzfahrerschutz ganz sicher! (AUDIO)

ID: 1748949


(ots) -
Anmoderationsvorschlag:

Autofahren kostet Geld - nicht nur Sprit und Instandhaltung, auch
die Versicherung gibt''s natürlich nicht kostenlos. Ohne
Kfz-Haftpflicht geht dabei nichts. Oft kommen noch Teil- oder
Vollkasko dazu. Sparen kann man dann an einzelnen Bausteinen, die man
selbst vielleicht nicht unbedingt braucht. Wenn man das Auto
beispielsweise nur zu Zweit nutzt, kann man den Fahrerkreis
einschränken. Wie man sein Auto trotzdem immer noch an Dritte
verleiht, ohne dabei ein Risiko einzugehen, weiß Jessica Martin.

Sprecherin: Mal eben das Auto an Familie, Freunde oder Verwandte
verleihen, ist auch mit beschränkter Kfz-Haftpflicht kein Problem -
mit einem Zusatzfahrerschutz, den man je nach Bedarf für bis zu vier
Wochen abschließen kann.

O-Ton 1 (Daniel Fabricius, 18 Sek.): "Man kann für eine bestimmte
Dauer einen zusätzlichen Fahrer mitversichern. Wenn Sie Ihr Auto
jemandem überlassen und der versicherungstechnisch dazu nicht
berechtigt ist, kann das richtig teuer werden. Wenn es nämlich zu
einem Unfall kommt, kann die Kfz-Versicherung Beiträge nachfordern
oder sogar empfindliche Vertragsstrafen verhängen."

Sprecherin: So Daniel Fabricius vom RCI Versicherungs-Service und
erklärt weiter:

O-Ton 2 (Daniel Fabricius, 23 Sek.): "Was genau abgedeckt ist,
hängt natürlich vom Umfang ab des Zusatzfahrerschutzes. Es gibt eine
Basisvariante, die bei uns ab 5,99 Euro erhältlich ist. Diese
übernimmt die Vertragsstrafe und Beitragsnachforderungen der eigenen
Kfz-Versicherung. Noch besser ist man natürlich mit der
Premium-Variante abgesichert: Diese leistet sogar für Schäden, die am
eigenen Fahrzeug entstehen: So kann man also ganz ohne Sorge sein
Auto verleihen."

Sprecherin: Dabei ist übrigens völlig egal, wer sich um den
Zusatzfahrerschutz kümmert.





O-Ton 3 (Daniel Fabricius, 21 Sek.): "Das ist eine eigenständige
Versicherung, die an keine anderen Verträge gekoppelt ist. So können
natürlich auch gut Vorbehalte ausgeschaltet werden, wenn man jetzt
spürt, dass sich zum Beispiel der Freund schwertut, sein Auto zu
verleihen. Nach dem Motto: ''Keine Sorge, wenn der Fahrerkreis in
deiner Kfz-Versicherung eingeschränkt ist! Ich kann einen
Zusatzfahrerschutz für dein Auto abschließen und du kannst mir guten
Gewissens dein Auto leihen.''"

Sprecherin: Und das geht auch ganz spontan.

O-Ton 4 (Daniel Fabricius, 19 Sek.): "Das heißt, Sie gehen mit dem
PC, Smartphone oder Tablet auf zusatzfahrerschutz.de, suchen sich den
gewünschten Tarif aus, geben den Namen des Zusatzfahrers an und das
Autokennzeichen, bezahlen kann man mit Kreditkarte oder per PayPal.
Und am Ende muss man den Schutz lediglich noch aktivieren: Das kann
man entweder sofort machen oder zu einem späteren Zeitpunkt, ganz wie
man es braucht."

Abmoderationsvorschlag:

Egal ob nur für einen Tag oder ganze vier Wochen, ob sofort oder
erst nächste Woche - wer sein Auto jemandem überlassen will, der
normalerweise nicht mitversichert ist, sollte auf den
Zusatzfahrerschutz nicht verzichten. Auch der Zusatzfahrer selbst
kann die Versicherung abschließen, ganz gleich, wo man sonst
versichert ist. Mehr Infos dazu und zu den unterschiedlichen Tarifen
finden Sie auf zusatzfahrerschutz.de.



Pressekontakt:
Ulrich B. Iwan | Tel.: 02131 401010 | Fax: 02131 4014419 |
E-Mail: presse(at)rcibanque.com
RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland | Jagenbergstr. 1 |
41468 Neuss
Internet: www.rcibanque.de

Original-Content von: RCI Versicherungs-Service GmbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 30.08.2019 - 10:03 Uhr
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