EuGH verhandeltüber die Durchsetzung des von der Deutschen Umwelthilfe erstrittenen rechtskräftigen Urteils für Saubere Luft in München
(ots) - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verhandelt
am 3. September in der Großen Kammer öffentlich über die Frage, ob
eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München
verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist.
Vorausgegangen war ein Vorlagebeschluss des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs von November 2018. Grundlage ist ein von der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenes Urteil für Saubere Luft in
München.
Der BayVGH wirft der Staatsregierung und seinem
Ministerpräsidenten Markus Söder evidente Amtspflichtverletzungen,
eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die Bedrohung des
Fortbestands des Rechtsstaats vor. Denn der Freistaat verweigert mit
öffentlicher Ansage die Einführung der von Gericht als notwendig für
die Saubere Luft angeordneten Euro 5 Diesel-Fahrverbote in der
Landeshauptstadt und ignoriert damit das bereits seit 2014
rechtskräftige Urteil.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht am Tag der
Verhandlung vor Ort für Interviews zur Verfügung, ebenso nach dem für
1,5 Stunden angesetzten Termin gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo
Klinger.
Wir bitten um Interviewabsprachen im Vorfeld über die
DUH-Pressestelle, am Tag der Verhandlung mobil über Ann-Katrin
Bohmüller.
Datum: Dienstag, 3. September 2019, 14:30 Uhr (Beginn der
Verhandlung, Einlass erfolgt bereits um 13.15 Uhr)
Ort: Europäischer Gerichtshof, rue du Fort Niedergrünewald, 2925
Luxemburg-Kirchberg
Teilnehmende:
- Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, +49 171 3649170
- Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, +49 171
2435458
Kontakt vor Ort:
Ann-Kathrin Bohmüller, Persönliche Referentin Jürgen Resch, +49 151
17281752
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 29.08.2019 - 12:01 Uhr
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