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Anerkennung von Jugendschutzprogrammen / Verwaltungsgericht Berlin bestätigt FSM-Bewertung von JusProg

ID: 1748609


(ots) - Die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle
Multimedia-Diensteanbieter e.V. über die Bewertung von JusProg als
geeignetes Jugendschutzprogramm ist nicht zu beanstanden. Dies hat
das Verwaltungsgericht Berlin gestern im Eilverfahren nach
summarischer Prüfung entschieden und festgestellt, dass die FSM bei
der Bewertung ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten hat.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte im Mai die
Anerkennung durch die FSM für unwirksam erklärt. Das Gericht geht nun
vorläufig davon aus, dass die Entscheidung der KJM rechtswidrig ist.
Der Beschluss bestätigt, dass ein Jugendschutzprogramm auch dann
geeignet im Sinne des Gesetzes sein kann, wenn es nur für ein
Betriebssystem verfügbar ist. Eine plattform- und systemübergreifende
Verfügbarkeit ist damit gerade nicht gefordert. Zu diesem Ergebnis
kommt das Gericht nach einer umfassenden Analyse der gesetzlichen
Grundlagen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Für Anbieter von Online-Inhalten bedeutet die Entscheidung, dass
die Kennzeichnung von entwicklungsbeeinträchtigenden Websites mit
einer technischen Alterskennzeichnung ("age-de.xml-Label") bis auf
weiteres wieder rechtssicher möglich ist und sie nicht allein auf
Sendezeitbeschränkungen angewiesen sind.

Die unabhängige Gutachterkommission der FSM hatte in einem
ordnungsgemäßen Verfahren im März entschieden, dass die neue Version
des Jugendschutzprogramms JusProg für Windows die gesetzlichen
Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages erfüllt. Nachdem
die KJM diese Entscheidung aufgehoben und die Aufhebung für sofort
vollziehbar erklärt hatte, erhob die FSM Klage vor dem
Verwaltungsgericht Berlin. Mit der nun vorliegenden Entscheidung im
Eilverfahren gilt die FSM-Bewertung weiter.

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: "Jugendschutzprogramme




bieten einen zuverlässigen Schutz für Kinder und Jugendliche vor
jugendgefährdenden Internetinhalten. Unabhängig von der Entscheidung
des Gerichts ist es wichtig, dass bald auch Lösungen für mobile
Betriebssysteme zur Eignungsüberprüfung bei der FSM vorgelegt
werden."

Über die FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM
e.V.) ist eine anerkannte Selbst-kontrolleinrichtung für den Bereich
Telemedien. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den
Ju-gendmedienschutz - insbesondere die Bekämpfung illegaler,
jugendgefährdender und entwick-lungsbeeinträchtigender Inhalte in
Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die
sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu
melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und
Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.



Pressekontakt:
FSM e.V., www.fsm.de ; Lidia de Reese, Beuthstr. 6, 10117 Berlin;
Tel.: 030 24 04 84 - 42, dereese(at)fsm.de, Twitter: (at)FSM_de, Facebook:
www.facebook.com/fsm.de

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Datum: 29.08.2019 - 10:28 Uhr
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