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Transparenz in finanziellen Angelegenheiten der Kirche

ID: 1748288


(ots) - Bei der Frage nach dem Verhältnis der Kirche zum Geld
sind weitere wichtige Entscheidungen für die deutschen (Erz-)Diözesen
getroffen worden. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen
Deutschlands (VDD) hat mit ihren Beschlüssen verbindliche und
vergleichbare Standards im Themenkomplex "Kirchenfinanzen" gesetzt.
Bereits in den Jahren 2013/2014 waren die (Erz-)Diözesen in der
Offensive "Transparenz in finanziellen Angelegenheiten" erste
Schritte gegangen. Das Thema wurde in den Folgejahren immer wieder
aufgegriffen. Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen
Bischofskonferenz 2018 in Ingolstadt erörterte aktuelle
Fragestellungen zur finanziellen Transparenz und kündigte auch
weitere, konkretisierende Festlegungen zur Schaffung von Transparenz
in finanziellen Angelegenheiten der Kirche an. Sie wurden mit den nun
gefassten Beschlüssen zu einem Abschluss gebracht.

Künftig ist für alle (Erz-)Diözesen bis auf zwei begründete
Ausnahmen verpflichtend:

- Alle Jahresabschlüsse der (Erz-)Diözesen, der (Erz-)Bischöflichen
Stühle, der Domkapitel sowie Rechts- und Vermögensträger von
diözesaner Bedeutung werden veröffentlicht. Die Veröffentlichungen
sollen mindestens die Bilanz und die Ergebnisrechnung umfassen.
Ebenso sollen der Anhang und ein Lagebericht sowie der
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers veröffentlicht werden.
- Die Anwendung der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in
dessen jeweiligen Größenbestimmungen wird für die oben genannten
Rechts- und Vermögensträger in den (Erz-)Diözesen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt verbindlich vereinbart.
- Die Prüfung von Jahresabschlüssen durch eine externe
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den jeweils für die Rechts-
und Vermögensträger nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) geltenden
Bestimmungen wird für die oben genannten Rechts- und




Vermögensträger in den (Erz-)Diözesen verbindlich vereinbart. Ziel
der Prüfungen soll die Erlangung des "uneingeschränkten
Bestätigungsvermerks" zum schnellstmöglichen Zeitpunkt sein.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard
Marx, würdigt die Arbeit in diesem Prozess als wichtigen Schritt, um
eine neue Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb der Kirche zu
erreichen. "Wohl wissend, dass nicht alle Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches für die Arbeit in den (Erz-)Diözesen passgenau
sind, werden wir mit diesen Standards jedoch unserer Verantwortung
für die uns anvertrauten finanziellen Mittel gerecht. Transparent und
nachvollziehbar wird die Verwendung der zur Verfügung stehenden
Mittel der deutschen (Erz-)Diözesen nachgewiesen." Die gefassten
Beschlüsse bezeichnete Kardinal Marx als zentral für das Erreichen
von Transparenz und Vergleichbarkeit. Er weiß um die nun in vielen
(Erz-)Diözesen hierzu noch anstehende Arbeit: "Mit diesen Maßnahmen
zeigen die deutschen (Erz-)Diözesen, dass sie auch in diesen
Fragestellungen Wort gehalten haben. Hierauf basierend können nun in
den jeweiligen (Erz-)Diözesen das Controlling, das Risikomanagement
und der zielgenaue Einsatz zukünftig knapper werdender finanzieller
Mittel weiterentwickelt werden. Das ist ein Fundament, auf das sich
weiter bauen lässt, und zwar weiter unter dem Leitsatz von
Transparenz, Kontrolle und Solidarität."



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Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228/103-214
Fax: 0228/103-254
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