"Wir sind weitaus mehr" / Denkmal-Initiativen verweisen auf große Zahl privater Denkmaleigentümer
(ots) - Wenn der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform die
Besonderheiten von Baudenkmalen nicht mehr berücksichtigt, kann dies
bei den betroffenen Denkmaleigentümern zu einer Abgabenerhöhung von
bis zu vierzig Prozent führen. Davor warnen gemeinsam sechs große
Denkmalpflegeinitiativen nicht nur in einem Brief an Finanzminister
Olaf Scholz, sondern auch in vielen Gesprächen mit einzelnen
Abgeordneten und Fachleuten.
Anstelle der entfallenden Ermäßigungsmöglichkeiten schlagen die
bundesweit tätigen Einrichtungen einen pauschalen Denkmalabschlag von
25 Prozent vor. Eine solche unbürokratische Lösung entspräche der
vergleichbaren, ebenfalls gemeinwohlorientierten Regelungen für den
geförderten Wohnbau. Für die knapp 4 Prozent der unter Denkmalschutz
stehenden Immobilien ist sie einfach umsetzbar. Damit könnten nicht
nur die typischen Belastungen von Baudenkmalen, wie Überalterung,
Übergröße, nicht behebbare Baumängel, unorganischer Aufbau der
Raumanordnung, nicht nutzbare Räume, u.a. ausgeglichen werden. Auch
die bekannten Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die
gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot,
Nutzungseinschränkung und große Unterhaltslasten würden mit dem
Denkmalabschlag anerkannt und honoriert werden. Wichtig dabei ist
eine einheitliche und bundesweite Regelung über das Steuerrecht.
Anlässlich des anstehenden Tages des offenen Denkmals am 8.
September weisen die sechs Denkmalpflegeinitiativen ausdrücklich
darauf hin, dass zwei Drittel der fast 800.000 Baudenkmale in
Deutschland in privater Hand sind. Es sind die privaten
Denkmaleigentümer, die den wesentlichen Beitrag zur Erhaltung unseres
kulturellen Erbes leisten. Dazu zählen nicht nur die gern zitierten
Besitzer von Schlössern und Burgen, sondern vor allem die Eigentümer
von Hunderttausenden denkmalgeschützter Fachwerkbauten, ländlichen
Anwesen, Bürgerhäusern, gründerzeitlichen Reihenhäusern und
historischen Handwerker- und Kaufmannshäusern sowie die vielen
Denkmale unterschiedlicher Gattungen, um die sich engagierte
Fördervereine kümmern. Es sind nicht nur die unter Denkmalschutz
stehenden Kirchen und Schlösser, die unsere Städte und Landschaften
prägen, sondern gerade auch die Vielzahl privater Wohnbauten und
Anlagen. Der Tag des offenen Denkmals am 8. September sei daher allen
Politikern ans Herz gelegt, die in den nächsten acht Wochen über die
Details der Grundsteuerreform zu entscheiden haben.
Die sechs bundesweit aktiven Organisationen, deren Mitglieder sich
im Denkmalschutz engagieren oder die Interessen von privaten
Denkmaleigentümern vertreten, haben ihren Lösungsvorschlag bereits
dem zuständigen Fachausschuss des Bundestags übergeben. Zum
Denkmalbündnis gehören die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der
Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die
Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in
Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der
Familienbetriebe Land und Forst.
Pressekontakt:
Hubertus v. Dallwitz
Geschäftsführer
Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
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Datum: 28.08.2019 - 08:16 Uhr
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