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Rechtskräftiges Schadensersatzurteil gegen Audi im Abgasskandal

ID: 1746846


(ots) - Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat eines der
ersten rechtskräftigen Urteile gegen Audi im Abgasskandal erreicht.
Nachdem Audi und VW gegen das Urteil am Landgericht Hamburg zunächst
Berufung eingelegt hatten, zogen sie diese nun zurück, so dass das
Urteil rechtskräftig wurde.

Es ging in diesem Fall um einen Audi A4, den der Käufer im Oktober
2014 für 25.000 Euro erworben hatte. Im Zuge des Abgasskandals und da
in dem Auto der Motor EA 189 verbaut war, von dem bekannt ist, dass
er über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, verklagte der
Kunde sowohl VW als auch die Tochtergesellschaft Audi auf
Schadensersatz. Das Landgericht Hamburg gab ihm Recht und verurteilte
sowohl VW als auch Audi ("die Beklagten als Gesamtschuldner") auf
Schadensersatz. Dieser beläuft sich auf knapp 16.000 Euro nebst
Zinsen, da der Audi Besitzer sich einen Nutzungswertersatz anrechnen
lassen musste. Da das Gericht von einer möglichen Gesamtlaufleistung
von 300.000 Kilometern ausging, befand sich dieser jedoch im eher
niedrigen Bereich.

Sowohl Audi als auch VW legten Berufung ein, woraufhin der Kläger
mit Hilfe von HAHN Rechtsanwälte Anschlussberufung einlegte. Wohl aus
Angst vor einem zu negativen Urteil vor dem Oberlandesgericht zogen
beide Autohersteller ihre Berufung zurück, so dass das Urteil nun
rechtskräftig ist.

Es ist damit eines der ersten rechtskräftigen Urteile gegen Audi.
Dabei wirft das Gericht nicht nur VW eine sittenwidrige vorsätzliche
Täuschung vor, sondern auch Audi. Audi habe die bewusst eingebaute
Abschalteinrichtung gegenüber dem Kläger geheim gehalten. VW wird
dabei vorgeworfen, einen manipulierten Motor in Verkehr gebracht zu
haben, während Audi das mit diesem Motor ausgerüstete Fahrzeug in
Verkehr gebracht habe. Beides sei sittenwidrig, so das Gericht. Es
geht dabei davon aus, dass der Vorstand von Audi von der illegalen




Software wusste.

Nachdem im Juni 2019 bekannt wurde, dass Audi viel tiefer in den
Abgasskandal verstrickt ist, als es bisher glauben machen wollte,
steigen somit auch die Chancen für betrogene Audi Fahrer,
Schadensersatz zu erhalten - wie dieses Urteil zeigt.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 22.08.2019 - 10:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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