Hand- und Fußverletzungen häufigste Unfallfolgen im Einzelhandel -
Neue Branchenregel der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Unternehmen praxiserprobten Präventionsleitfaden an die Hand
(ots) - Waren anliefern, auspacken und darbieten, Kunden
beraten und Waren verkaufen: So vielfältig der Einzelhandel an
Produkten und Verkaufsstellen auch ist, so vergleichbar sind die
Tätigkeiten mit Blick auf die erforderlichen Maßnahmen für die
Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Mit der neuen
Branchenregel Einzelhandel bietet die gesetzliche Unfallversicherung
jetzt den Unternehmen einen praxiserprobten Präventionsleitfaden.
Ziel ist die "Vision Zero" einer unfallfreien Arbeitswelt auch in der
beschäftigungsstarken Einzelhandelsbranche zu erreichen, um zum
Beispiel Hand- und Fußverletzungen künftig möglichst ganz zu
vermeiden. Denn die gehören mit 56 Prozent (Statistik 2017) zu den
häufigsten Unfallfolgen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit an der Erstellung beteiligt
"Die Branchenregel beschreibt ausführlich die Gefährdungen und
notwendigen Arbeitsschutz-Maßnahmen bei den einzelnen
Arbeitsschritten im Einzelhandel", so Dorothea Kraft, Leiterin für
das Referat Verkaufsstellen bei der Berufsgenossenschaft Handel und
Warenlogistik (BGHW): "Nicht ohne Grund haben wir das Rangieren mit
Flurförderzeugen und Paletten und den manuellen Umgang mit den Waren
ganz an den Anfang gestellt. Unter anderem in diesen immer
wiederkehrenden Tätigkeiten liegt ein Risiko-Schwerpunkt. Die
Branchenregel macht deutlich, wie wichtig zum Beispiel das Tragen
einer Persönlichen Schutzausrüstung oder das Benutzen von Hebe- und
Tragehilfen, Sicherheitskartonmessern und standsicheren Tritten ist."
Leitende Fachkräfte für Arbeitssicherheit aus verschiedenen
Branchen des Einzelhandels waren an der Erstellung der Branchenregel
maßgeblich beteiligt. In enger Zusammenarbeit von BGHW und den
Arbeitssicherheitsexperten aus den Betrieben ist ein
Präventionsleitfaden entstanden, der praxisnah sowohl alltägliche
Situationen als auch spezielle Gefahrenbereiche in einzelnen
Einzelhandelszweigen beleuchtet. So werden Tätigkeiten insbesondere
an Maschinen im Lebensmitteleinzelhandel oder im Bau-, Garten- und
Möbelmarkt genauer untersucht und die erforderlichen
Arbeitssicherheitsmaßnahmen beschrieben.
Bilder zeigen Beispiele für sicheres Arbeiten
Eine Stärke der neuen Branchenregel sind unter anderem die Bilder,
die in den beteiligten Betrieben vor Ort entstanden sind und positive
Beispiele für sicheres Arbeiten zeigen. "Wer die Branchenregel für
einen schnellen Überblick allein anhand der Bilder sichtet, erhält
bereits viele Anregungen für Präventionsmaßnahmen", so Dorothea
Kraft: "Dabei gehen wir auch auf moderne Entwicklungen ein und zeigen
Drive-in Bereiche von Baumärkten, den gesunden Umgang mit mobilen
Geräten oder wie Kassenarbeitsplätze ergonomisch eingerichtet werden
können."
Eine besondere Beanspruchung für die Beschäftigten im Einzelhandel
ist der Kontakt mit Kundinnen und Kunden - vor allem dann, wenn es zu
aggressiven Situationen kommt. Auch wenn die Zahlen rückläufig sind,
ist der Raubüberfall weiterhin ein Dauerbrenner-Thema. Dorothea
Kraft: "Die Unternehmen können bauliche, technische und
organisatorische Maßnahmen treffen, um das Risiko zu verringern.
Sollte es dennoch zu einem Raubüberfall kommen, geben wir den
Beschäftigten mit der Branchenregel wertvolle Hinweise." Neben der
Beschreibung von Gefährdungen und Arbeitsschutz-Maßnahmen bietet die
Branchenregel Einzelhandel für alle Arbeitsschritte auch die
rechtlichen Grundlagen und weitere Informationen. Im Anhang finden
sich Beispiele von Betriebsanweisungen. Denn auch das macht die
Branchenregel deutlich: Betriebsanweisungen sind der Ausgangspunkt
für Unterweisungen und damit das regelmäßige
Arbeitssicherheitstraining der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die DGUV Regel 108-601 für die Branche Einzelhandel gibt es in der
DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen:
https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26726
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein
eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe
Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche
verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als
praxisbezogenes Präventionswerkzeug.
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
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Datum: 22.08.2019 - 09:30 Uhr
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