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Mercedes - aus freiwilligem Rückruf wird Pflichtrückruf

ID: 1746638


(ots) - Zahlreiche Mercedesfahrer bekommen zurzeit Post von
Daimler, die für große Verunsicherung sorgt. In den Briefen werden
die Dieselfahrer gebeten, ihr Fahrzeug zu einem Pflichtrückruf in die
Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden
kann. Das Besondere daran: wie Daimler selbst schreibt, wurden die
betroffenen Fahrzeuge erst vor wenigen Wochen zur Teilnahme an der
freiwilligen Service-Maßnahme eingeladen. Dieser waren die
Fahrzeughalter offenbar nicht gefolgt. Nun heißt es, "Auf Anordnung
des Kraftfahrt-Bundesamtes werden wir diese Maßnahme nun im Rahmen
eines verpflichtenden Rückrufs durchführen".

Offenbar gibt es also einen weiteren verpflichtenden Rückruf für
Mercedes Modelle. Weder auf der Daimler Webseite noch in der
Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes sind Informationen zu
diesem neuen Rückruf zu finden. Einen offiziellen Rückruf gab es
bisher bei Mercedes nur für ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland mit
der Abgasnorm Euro 6b, der von der E- und der C-Klasse bis hin zum
Sprinter zahlreiche Modelle umfasste. Zudem gab es vor kurzem einen
Rückruf für den GLK, wovon etwa 23.000 Fahrzeuge betroffen waren.

Dieser neue Rückruf betrifft bisher ausschließlich Euro 5 Diesel
von Mercedes, unter anderem ist die C-Klasse betroffen. Genauere
Informationen zu betroffenen Modellen und Stückzahlen gibt es zurzeit
nicht. Die freiwillige Service-Maßnahme umfasste jedoch gut 3
Millionen Euro 5 und Euro 6 Diesel europaweit. Wenn nun alle Fahrer
angeschrieben werden, die dem freiwilligen Aufruf bisher nicht
gefolgt waren, wird es sich um zehntausende Kunden handeln.
Möglicherweise ging dem KBA die Umsetzung der freiwilligen
Service-Maßnahme nicht schnell genug, so dass für all diese Fahrzeuge
nun ein verpflichtender Rückruf angeordnet wurde. Ähnlich hatte das




KBA bei Opel gehandelt. Auch hier war ein freiwilliger in einen
verpflichtenden Rückruf umgewandelt worden, weil die Umsetzung zu
langsam vonstattenging.

Was können Mercedesfahrer tun, die nun entsprechende Post von
Daimler bekommen? Wie es im Brief selbst heißt, kann für den Fall der
Nichtteilnahme eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs erfolgen.
Aus technischer Sicht rät Lars Murken-Flato, Anwalt bei HAHN
Rechtsanwälte, allerdings dringend von der Durchführung des
Software-Updates ab. "Es drohen Schäden am Motor, ein erhöhter Sprit-
und AdBlue-Verbrauch und weitere unbekannte Langzeitfolgen". Doch
betroffene Mercedesfahrer können sich wehren. "Der verpflichtende
Rückruf macht deutlich, dass sich in den betroffenen Fahrzeugen eine
illegale Abschalteinrichtung befindet. Den Fahrzeughaltern steht
somit Schadensersatz zu. Es gibt zwar auch schon positive
Entscheidungen bei Fahrzeugen, die bisher nur Teil der freiwilligen
Service-Maßnahme waren, doch mit dem Einbezug in den Pflichtrückruf
steigt die Chance auf Schadensersatz ganz erheblich. Wenn Sie
entsprechende Post von Daimler bekommen haben, kontaktieren Sie uns
gerne - wir erläutern Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung Ihre
rechtlichen Möglichkeiten und errechnen Ihre Ansprüche", lädt
Murken-Flato betroffene Dieselfahrer ein.

Weitere Informationen zum Rückruf und zu Ihren Möglichkeiten im
Mercedes Abgasskandal finden Sie auf unserer Website
http://www.mercedes-schadensersatz.de/



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.08.2019 - 15:44 Uhr
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