Reformen, die sich selbst ausbremsen / BdSAD fordert Gesetzgebung, die sich an der Lebenswirklichkeit orientiert (FOTO)
(ots) -
Seit 2015 besteht für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und
die sich dafür eine berufliche Auszeit nehmen, die Möglichkeit, ein
kostenloses Pflege-Darlehen in Anspruch zu nehmen. Doch wie eine
parlamentarische Anfrage der FDP ans Licht brachte, wurde dieses
Angebot innerhalb der letzten vier Jahre bundesweit nur 921 Mal
genutzt. "Auch der gesetzliche Anspruch auf Entlastungsleistungen,
die allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1 zustehen, kann de
facto noch immer nicht lückenlos umgesetzt werden", beklagt Carolin
Gatzke, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten
Deutschland (BdSAD) e. V. Sie fordert eine Gesetzgebung, die schnell
und direkt bei den Menschen ankommt, die leicht verständlich und
praktikabel ist und die sich vor allem an den Bedürfnissen sowie an
der Lebenswirklichkeit der Betroffenen orientiert.
"Der gesetzliche Anspruch auf Entlastungsleistungen ist ein
trauriges Beispiel dafür, wie sich staatliche Stellen zum Nachteil
der Begünstigten verzetteln", so Gatzke. Nachdem jedes Bundesland -
oft schleppend und langwierig - individuelle Verordnungen über die
Zulassung von Dienstleistern erstellt hat, ist ein kaum
überschaubarer Flickenteppich an Regelungen entstanden. "Kann die
Entlastungsleistung in Norderstedt bei Hamburg durch einen
qualifizierten Senioren-Assistenten erbracht und abgerechnet werden,
so ist dies auf Hamburger Stadtgebiet für denselben Anbieter nicht
möglich", erläutert die BdSAD-Vorsitzende. Für die gemäß Bundesgesetz
einheitlich berechtigten Leistungsempfänger kaum zu verstehen, zumal
es an professionellen Kräften landauf, landab mangelt.
Die in der BdSAD organisierten Senioren-Assistenten sind speziell
für die genannten Aufgaben umfassend geschult und qualifiziert. Sie
unterliegen darüber hinaus hohen qualitativen und ethischen Standards
bei ihrer Berufsausübung. Über das Portal www.bdsad.de sind viele
weitere Informationen zur professionellen Senioren-Assistenz zu
finden.
Nach dem im April beschlossenen Terminservice-und
Versorgungsgesetz soll künftig die Gründung von speziellen ambulanten
Betreuungsdiensten möglich sein. Diese können nach Zulassung bzw.
Anerkennung entsprechende Leistungen erbringen und abrechnen -
ähnlich wie ein ambulanter Pflegedienst. "Doch auch in diesem
Konstrukt bleiben professionelle Einzeldienstleister wie einige
hundert qualifizierte Senioren-Assistenten ausgegrenzt", befürchtet
Carolin Gatzke. Genaue Ausführungsbestimmungen lassen bis heute auf
sich warten.
Pressekontakt:
Thomas Bartel
Pressesprecher der BdSAD
040/6006 8429
bartel(at)bdsad.de
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Datum: 20.08.2019 - 10:40 Uhr
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