Abgasskandal - Schadensersatz beim Mercedes ML 350
(ots) - Das Landgericht Itzehoe hat im
Mercedes-Abgasskandal ein wegweisendes Urteil gesprochen. Mit Urteil
vom 09.08.2019 entschied es, dass der Händler einen Mercedes ML 350
zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung
erstatten muss (Az. 6 O 101/19).
"Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass es sich bei dem
bei der Abgasreinigung verwendeten Thermofenster um eine unzulässige
Abschalteinrichtung handelt. Das Fahrzeug ist daher mangelhaft und
unser Mandant hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags",
erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten
hat.
Mercedes weist den Vorwurf von Abgasmanipulationen bisher zurück.
Die verwendeten Funktionen seien legal, heißt es. Das sehen
verschiedene Gerichte anders und bewerten das sog. Thermofenster als
unzulässige Abschalteinrichtung.
Vor dem LG Itzehoe ging es um einen Mercedes ML 350, Baujahr 2015
mit dem Dieselmotor OM 642 und der Abgasnorm Euro 6b. Der Kläger
hatte den Pkw im Februar 2018 gebraucht von einem Händler gekauft.
Wenig später rief das KBA das Modell wegen einer unzulässigen
Abschalteinrichtung zurück.
"Für unseren Mandanten bedeutet das einen erheblichen Wertverlust
und Vertrauensverlust. Das Fahrzeug ist mangelhaft und wir haben die
Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt", so Rechtsanwalt Dr.
Hartung. Dieser Argumentation ist das LG Itzehoe gefolgt.
Durch die unzulässige Abschalteinrichtung drohe dem Fahrzeug der
Verlust der Zulassung. Es sei daher nicht für die gewöhnliche
Verwendung geeignet. Es liege ein erheblicher Mangel vor, so das
Gericht. Die Nachbesserung durch den Hersteller sei für den Kläger
unzumutbar. Er konnte daher vom Kaufvertrag zurücktreten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dr. Hartung: "Trotz des
Erfolgs überlegen wir, Berufung einzulegen. Für uns ist es nicht
haltbar, dass der Händler einen Nutzungsersatz anrechnen kann."
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Datum: 19.08.2019 - 12:31 Uhr
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