DFKA: Praktische Umsetzung der Kassensicherungsverordnung hat jetzt begonnen - der letzte fehlende Baustein liegt vor
(ots) - Nachdem jetzt die letzten erforderlichen Dokumente
veröffentlicht wurden, haben Anbieter von Kassensystemen mit der
technischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen begonnen.
Trotz einer erwarteten Übergangsregelung bleibt der Zeitdruck dafür
sehr hoch. Der Deutsche Fachverband für Kassen und
Abrechnungssystemtechnik ... e.V. (DFKA) unterstützt Kassenhersteller
und Softwareentwickler mit qualifizierten Schulungen bei der
schnellen technischen Umsetzung.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 12.08.2019 die
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme
(DSFinV-K) mit mehreren Anlagen veröffentlicht. Sie basiert auf der
kürzlich entwickelten DFKA-Taxonomie-Kassendaten und ist
vollumfänglich dazu kompatibel. Weiterhin ergänzt sie die Technischen
Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) und den am 17.06.2019 veröffentlichten Anwendungserlass zu
§146a der Abgabenordnung des BMF. Damit liegt jetzt endlich die
gesamte für eine Integration zertifizierter technischer
Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Kassensysteme erforderliche
Dokumentation vor.
Nachdem das ursprüngliche Konzept zur Manipulationssicherung vom
DFKA deutlich kritisiert wurde, sind die jetzt spezifizierten
technischen Lösungen erheblich praxistauglicher geworden und damit
sinnvoll umsetzbar. Entwicklung und Erprobung dieser Vorgaben wurden
durch den DFKA in einem Feldversuch mit mehreren Anbietern von
Kassensystemen unterstützt. Zwei TSE-Anbieter befinden sich im
Zertifizierungsverfahren des BSI und haben eine Verfügbarkeit für das
vierte Quartal 2019 angekündigt.
Somit können Anbieter von Kassensystemen ab sofort mit der
technischen Umsetzung und Anpassung beginnen. Hier ist der Zeitdruck
hoch, da laut Gesetzeslage ab dem 01.01.2020 nur noch Kassensysteme,
die eine TSE unterstützen, verkauft werden dürfen. Es drohen
Bußgelder von bis zu 25.000 Euro pro Fall. Es ist im Gespräch,
Anwendern bestehender Kasseninstallationen eine zeitlich auf einige
Monate begrenzte Übergangsfrist (Nichtbeanstandungsregelung) für mit
einer TSE nachrüstbaren Kasse einzuräumen, dies wird jedoch nicht für
neu angeschaffte Kassensysteme gelten.
Für Anbieter von Kassensystemen ist es momentan schwer, den für
eine schnelle technische Umsetzung erforderlichen Gesamtüberblick zu
bekommen. Um diese Lücke zu schließen, bietet der DFKA
herstellerneutrale Schulungen an. Diese richten sich an
Produktverantwortliche und Softwareentwickler und stehen auch
Nichtmitgliedern offen. Die erste Veranstaltung ist am 10.09.2019 im
Raum München geplant. Nähere Informationen werden unter
https://dfka.net/akademie veröffentlicht.
Über den DFKA: Der Deutsche Fachverband für Kassen- und
Abrechnungssystemtechnik e.V. ist der einzige Interessenverband für
Anbieter von Kassen- und Abrechnungssystemen in Deutschland.
Er wurde 2012 gegründet und vertritt derzeit rund 150
Mitgliedsunternehmen. Der DFKA setzt sich unter anderem für
eindeutige rechtliche und technische Vorgaben für Kassensysteme ein.
Über die TSE: Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an
digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 stellt der Gesetzgeber
neue technische Anforderungen an Kassensysteme. Ab dem 01.01.2020
müssen die aufgezeichneten Daten durch eine zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen nachträgliche Veränderungen
geschützt werden. Mit unangekündigten Kassen-Nachschauen werden die
Finanzbehörden außerdem die korrekte Nutzung der Systeme und
vollständige Erfassung der Verkäufe prüfen. Für Anwender von
Kassensystemen bringt die TSE und die damit verbundene
Standardisierung der Datenaufzeichnung endlich Rechtssicherheit und
Glaubwürdigkeit in die Kassenführung.
Pressekontakt:
Roland F. Ketel
E-Mail: info(at)dfka.net
Tel. 030 - 42809620
Original-Content von: Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA e.V.), übermittelt durch news aktuell
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Datum: 15.08.2019 - 15:51 Uhr
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