Risiko 3D-Druck: R+V schafft Sicherheit für Firmenkunden
(ots) - Drucken statt gießen, fräsen oder stanzen.
Additive Druckverfahren revolutionieren die Produktionsprozesse und
senken die Materialkosten signifikant. Doch die Fertigung per
3D-Drucker wirft auch gravierende Haftungsfragen auf.
Neue Technik braucht speziellen Versicherungsschutz
Um ihre Firmenkunden zu schützen, hat die R+V Versicherung,
Wiesbaden, deshalb die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung
umfassend an die neuen Risiken angepasst und nimmt damit unter
Deutschlands Versicherern eine Vorreiterstellung ein. Ob
Maschinenbauteile, Autozubehör oder passgenaue Zahnprothesen:
3D-Drucker stellen selbst hochkomplexe Objekte aus Metall, Kunststoff
oder Keramik per Mausklick her - hoch individualisiert, schnell und
kostengünstig. Doch was passiert, wenn nicht alles rund läuft? Wenn
die Bauteile durch einen Fehler in der Drucksoftware unbrauchbar
sind, nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen und beim Gebrauch
brechen oder der Käufer seine Produktion wegen zu hoher
Ausschussquoten an mangelhaften Teilen stoppen muss?
"Der 3D-Druck wirft neue Fragen zum Versicherungsschutz auf. Das
gilt insbesondere in Bezug auf die Produkthaftung, Produktrückrufe
und eventuell eintretende Eigenschäden des Herstellers, weil er seine
ursprünglich genutzten Zulieferer nicht mehr in Regress nehmen kann",
sagt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden. "Als
Versicherer des Genossenschaftlichen FinanzVerbunds haben wir daher
für unsere Firmenkunden, die Produkte in eigener Regie im
3D-Druckverfahren herstellen oder externe 3D-Druckzentren betreiben,
unsere Haftpflichtversicherung umfassend erweitert."
Sogar Eigenschäden sind eingeschlossen
Ein zentrales Element ist die Mitversicherung von
Rechtsverletzungen, zum Beispiel von Marken-, Urheber- und
Patentrechten, die gerade im Auftragsdruck schnell eintreten können.
Außerdem sichert R+V den Nutzungsausfall beziehungsweise den Ersatz
vergeblicher Aufwendungen des Abnehmers ab und reduziert die sonst
üblichen Ausschlüsse, zum Beispiel hinsichtlich der sogenannten
Erprobungsklausel. In dem neuen Baustein zur Absicherung von
Ansprüchen und Schäden aus der Nutzung von Additiven Druckverfahren
(kurz: ADV) geht R+V sogar über die Deckung der klassischen
Haftpflichtversicherung hinaus und ersetzt auch Eigenschäden des
Herstellers.
Sind die hergestellten Produkte aufgrund eines Mangels
unbrauchbar, übernimmt die Versicherung zum Beispiel die
Materialkosten für nicht wiederverwendbare Rohstoffe und die
Entsorgungskosten für den produzierten Ausschuss. Darüber hinaus
übernimmt R+V die Mehrkosten des Herstellers, die notwendig sind, um
eine drohende Betriebsunterbrechung in seinem Unternehmen zu
vermeiden. In diesen Fällen zahlt die Versicherung zum Beispiel die
Umrüstungskosten oder den Einsatz von gemieteten Druckern, aber auch
die Kosten für externe Lohnunternehmen oder Dienstleister. So können
die Firmenkunden der R+V auf einen bislang nicht gebotenen
Rundumschutz für die neuen Risiken des 3D-Drucks zurückgreifen.
Pressekontakt:
Brigitte Römstedt
R+V Versicherung AG
Mail: Brigitte.Roemstedt(at)ruv.de
Tel.: 0611-533-4656
Original-Content von: R+V Versicherung AG, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 14.08.2019 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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