elumeo SE: Trotz Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft und hoher Millionenklage - Warum verhindert der Vermögensverwalter FPM und die anderen großen Fonds eine Aufklärung durch Sonderprüfer? (FOTO)
(ots) -
Die Ottoman Strategy Holding (Suisse) S.A. (OSH), Ankeraktionärin
des in die Negativ-Schlagzeilen geratenen Schmuckhandelsunternehmens
elumeo SE, besteht weiterhin auf der Einsetzung eines Sonderprüfers.
Dieser soll aufklären, warum das Unternehmen unter der Führung des
Vorsitzenden Wolfgang Boyé in eine schwere Krise geraten ist. Er soll
auch aufklären, wie das Management der elumeo SE den thailändischen
Schmuckhersteller PWK bewusst in die Insolvenz laufen ließ und Schuld
am Arbeitsplatzverlust von über 600 Arbeiter - überwiegend Frauen -
trägt. Dafür interessiert sich inzwischen auch die Staatsanwaltschaft
Berlin, die gegen Wolfgang Boyé und seine geschäftsführenden
Direktoren Bernd Fischer und Thomas Jarmuske unter anderem wegen
Betrugs ermittelt (Aktenzeichen 242 Js / 540 /19).
In der jüngsten ordentlichen Hauptversammlung vom 7. August 2019
wurde der Antrag auf Einsetzung eines Sonderprüfers mehrheitlich
abgelehnt, unter anderem - wie Wolfgang Boyé jetzt öffentlich
erklärte - mit den Stimmen der Aktionäre FPM (Frankfurt Performance
Management AG) und weiteren großen Fonds.
Ein Vertreter der OSH: "Es ist schon sehr erstaunlich, dass
Aktionäre wie insbesondere FPM (Frankfurt Performance Management AG)
unter ihrem Vorstand Raik Hoffmann sich gegen den Einsatz eines
Sonderprüfers bei der elumeo SE wehren. Gerade sie sollten in
Verantwortung für das von ihnen verwaltete Vermögen Dritter größtes
Interesse an der Aufklärung der Vorgänge bei der elumeo SE und den
verheerenden Managemententscheidungen von Wolfgang Boyé haben. Dies
vor allem vor dem Hintergrund, dass gegen den
Verwaltungsratsvorsitzenden Wolfgang Boyé und seiner
geschäftsführenden Direktoren Bernd Fischer und Thomas Jarmuske unter
anderem wegen Betrugs strafrechtliche Ermittlungen laufen und das
Unternehmen von einer millionenschweren Schadensersatzklage bedroht
wird. FPM hat das Vermögen ihrer Investoren in ein Unternehmen
gesteckt, das rapide an Wert verliert. Die einst hoch bewerteten
Aktien liegen nun unter 1 Euro. FPM schulden aber nicht nur ihren
Investoren eine lückenlose Aufklärung der Vorfälle durch einen
neutralen Sonderprüfer, sondern auch den über 600 arbeitslosen
Menschen in Thailand und den von Gefängnisstrafe bedrohten
PWK-Geschäftsführern."
Die Deutschen um Wolfgang Boyé sollen laut anhängigen Klagen
buchstäblich den thailändischen Schmuckhersteller PWK Jewelery
Company Ltd. ausgeplündert haben, in dem sie Waren in Millionenhöhe
bestellten, für die sie allerdings nie bezahlten. Laut eingereichter
Klage taten sie das angeblich mit der Absicht das Unternehmen in den
Konkurs zu fahren, um es auf diese Weise loszuwerden. Insgesamt
schuldet die elumeo SE dem Schmuckhersteller PWK Juwelery Company
Ltd. rund 35 Millionen Euro. Eine erste Teilklage in Höhe von rund 10
Millionen Euro wurde der elumeo SE inzwischen über das Landgericht
Berlin zugestellt (Az. 29 O 136/19).
Bei der insolventen PWK verloren über 600 Arbeitnehmer -
überwiegend Frauen - ihre Arbeitsplätze. Die Geschäftsführer der PWK
stehen vor dem persönlichen Konkurs, da sie auf Drängen von Boyé für
Unternehmenskredite persönlich gebürgt hatten. Nach dem
thailändischen Arbeitsgesetz droht den Geschäftsführern - einer Frau
und drei Männern - nun wegen Nichtzahlung der Gehälter und
Abfindungen und damit aufgrund der Handlungen von Wolfgang Boyé,
Bernd Fischer und Thomas Jarmuske eine hohe Gefängnisstrafe. Den
Verantwortlichen der elumeo SE ist dies gleichgültig. Wie sie auf der
Hauptversammlung betont haben, sind sie weiterhin der Auffassung,
alles richtig gemacht zu haben. Thailändische Politiker haben
demgegenüber angekündigt, die Bundesregierung über die skandalösen
Vorfälle um PWK zu informieren.
Ankeraktionär OSH forderte im Vorfeld der außerordentlichen
Hauptversammlung der elumeo SE am 12. Dezember 2018 Erklärungen für
das desaströse Ergebnis des Unternehmens. Dies hatte zur Folge, dass
die OSH nicht zur Hauptversammlung zugelassen wurde. Dagegen und
gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung hatte die OSH dann in Folge
geklagt. Das LG Berlin hat am 2.8.2019 in einem nicht rechtskräftigen
Urteil die Anfechtungsklage gegen die eleumeo SE abgewiesen. Gegen
das Urteil wird die OSH Berufung einlegen.
Nach eigenen Angaben hat die elumeo SE im verspätet
veröffentlichten Jahresabschluss 2018 keine Vorsorge für die
Forderungen der PWK getroffen. Die Abschlussprüfer Ernst & Young
hätten trotzdem einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Tatsächlich haben die Wirtschaftsprüfer erst nach wochenlanger
Verzögerung und erst nach der Vorlage umfassender - nicht öffentlich
gemachter - Stellungnahmen der rechtlichen Vertreter der Gesellschaft
"keine Einwendungen hinsichtlich der Ermessensentscheidungen und
Schätzungen" im Zusammenhang mit den PWK-Rechtsstreitigkeiten mehr
erhoben. Ein Freifahrtschein ist das entgegen der Ansicht der elumeo
SE nicht. Die OSH behält sich vor, die Rechtmäßigkeit der
Bilanzierung gerichtlich überprüfen zu lassen.
Pressekontakt:
Roderich Schaetze
Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Vertreter der Ottoman Strategy Holding (Suisse) S.A. (OSH)
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Datum: 14.08.2019 - 10:06 Uhr
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