Kölner Stadt-Anzeiger: Prozessbeginn zum tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen Kollegen
Zweifel an Anklage der Staatsanwaltschaft
(ots) - Zwei Tage vor dem Prozessbeginn gegen einen
Polizeibeamten, der Ende November 2018 im Bonner Polizeipräsidium
während einer Übungspause einen Kollegen aus Versehen erschossen
hatte, tauchen neue Fragen zu den Ermittlungen auf. Wie der "Kölner
Stadt-Anzeiger" (ksta.de und Dienstag-Ausgabe) berichtet, steht die
Anklage an einem zentralen Punkt auf wackligen Füßen. Im Kern geht es
um die unterschiedliche Bewertung des Hergangs. Die
Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der angeklagte, inzwischen
aus dem Dienst geschiedene 23 Jahre alte Polizeikommissar eine rote
Übungswaffe mit seiner Walther-Pistole verwechselt hat. Zum Spaß soll
der Schütze die Waffe auf den Nacken seines Vordermannes gerichtet
und abgedrückt haben. Um den Größenunterschied von 18 Zentimetern
auszugleichen, habe der Todesschütze demnach gezielt die Pistole auf
die Höhe des Halses seines Opfers gehoben. Nur so sei der nahezu
waagerechte Schusskanal zu erklären, der bei der Obduktion zu Tage
trat. Der Angeklagte hingegen behauptet, dass seine Dienstwaffe zur
Tatzeit nicht richtig im Holster eingerastet war. Bei der Überprüfung
der Pistole Walther P99 habe sich dann versehentlich der tödliche
Schuss gelöst. Der Verteidiger des Angeklagten, Christoph Arnold,
sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", die Ermittler hätten die
Körpergröße seines Mandanten "völlig falsch berechnet". Dieser sei
tatsächlich nur neun Zentimeter kleiner als das Opfer. "Der
Größenunterschied ist marginal und schon kein Beweis dafür, dass mein
Mandant die Waffen verwechselt hat", führt der Anwalt aus. "Er hat
nicht zum Spaß die Waffe gehoben, um damit auf den Nacken seines
Kollegen zu zielen. Es war schlichtweg ein tragischer Unfall."
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Datum: 12.08.2019 - 16:15 Uhr
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