VSV/Kolba: VSV erstattet gegen Audi Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft
(ots) - VSV bietet Hilfe für Anschluss als Privatbeteiligte über
www-klagen-ohne-risiko.at
Wie das deutsche Handelsblatt und der Standard berichten, haben Porsche, VW und
insbesondere Audi bei Premium-Fahrzeugen (3,0 bzw 4,2 Liter Motoren) bis in das
Jahr 2018 illegale Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung verwendet. Diese
Einrichtung hat - auf verschiedenen Wegen - erkannt, wann sich das Fahrzeug auf
einem Prüfstand befand und hat dann die Abgasreinigung ein- bzw im Realbetrieb
ausgeschaltet bzw reduziert. Das war zur Motorschonung nicht notwendig und daher
verboten. Alle diese Motoren wurden von Audi entwickelt und zugeliefert. Wegen
dieser Motoren wurde gegen den ehemaligen Audi-Vorstand Rupert Stadler vor
wenigen Tagen Anklage erhoben.
Diese Fakten ergeben sich aus einer Reihe von Bescheiden des deutschen
Kraftfahrt Bundesamtes (KBA) aus den Jahren 2017 und 2018.
" Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat über die Poduschka Anwaltsgesellschaft
mbH diese Bescheide gemeinsam mit einer Sachverhaltsdarstellung der Wirtschafts-
und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien zur Kenntnis gebracht ," sagt
Peter Kolba, Obmann des VSV. " Der VSV ruft Geschädigte auf, sich dem
Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen und hilft über die
Web-Site www.klagen-ohne-risiko.at bei der rechtsrichtigen Gestaltung dieser
Erklärungen. "
Ein Privatbeteiligtenanschluss hat folgende Vorteile:
- Die Verjährung von Schadenersatzforderungen wird gehemmt.
- Man hat Antragsrechte im Ermittlungsverfahren.
- Man kann an einer möglichen Hauptverhandlung teilnehmen.
- Das Gericht könnte bei einer Verurteilung auch bereits Schadenersatz
zusprechen.
" Der Anschluss als Privatbeteiligter ist kosten- und risikolos möglich ," weist
Kolba hin.
Die in Deutschland anhängige Musterfeststellungsklage gegen VW bezieht sich auf
die kleineren Motoren EA 189 von VW. Bislang haben sich - über den VSV - rund
1000 österreichische Geschädigte der Klage angeschlossen. Die Bescheide haben
die Klagschancen erheblich gesteigert, da auch für das Gericht klargestellt ist,
dass die Abschalteinrichtungen illegal waren.
Auch hier hilft der VSV noch bis Ende August 2019 über www.klagen-ohne-risiko.at
bei der Anmeldung zum Klageregister. Auch diese Anmeldung ist kosten- und
risikolos. Am 30.9.2019 wird die erste Verhandlung stattfinden. Der VSV wird
dabei sein und berichten.
Service: www.klagen-ohne-risiko.at
Kontakt:
Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437
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Datum: 12.08.2019 - 08:30 Uhr
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