Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zu Retourenvermeidung und Weiterverwendung - Bundesregierung muss jetzt
ressortübergreifendes Konzept vorlegen
(ots) - Der gestern von Bundesumweltministerin Svenja
Schulze vorgelegte Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Umsetzung
der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union" stellt aus Sicht
des Online- und Versandhandels eine angemessene Diskussionsgrundlage
dar. Die Regelungen zur einer "Obhutspflicht" beschreiben darin im
Wesentlichen die schon heute übliche Praxis: Wiederverkauf,
Abverkauf, Wiederverwertung. Kein Händler möchte ohne Not Ware
wegwerfen.
Was noch fehlt, sind Ansätze, Spenden steuerlich zu erleichtern.
Insbesondere die derzeit gültigen Regeln zur Umsatzsteuerpflicht von
Sachspenden sind so zu überarbeiten, wie das für Lebensmittelspenden
schon geschehen ist. Hier muss aus Sicht des bevh jetzt dringend das
Finanzministerium einen ergänzenden Gesetzentwurf nachlegen.
Der Entwurf zeigt, dass die öffentliche und politische Diskussion
im Vorfeld schon fruchtbar war. Aus Sicht unserer Branche ist daher
zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf nicht mit Pauschalverboten
arbeitet, sondern Verhältnismäßigkeit und kaufmännische Vernunft
weiterhin Maßstab sind. Es bleibt erlaubt, unverkäufliche oder nicht
verkehrsfähige Ware so zu verwerten, wie es wirtschafltich und
ökologisch am sinnvollsten ist.
Wichtig ist im weiteren Verfahren, dass nicht Bürokratie und
Dokumentationspflichten zu einer Hürde besonders für kleine und
mittelständische Händler werden.
bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer: "Unnötig ist es
in der Diskussion besonders auf den Onlinehandel hinzuweisen.
Produktionsüberhänge, Produktfehler und Retouren gibt es leider in
der gesamten Wirtschaft. Gerade der E-Commerce, als
hochdigitalisierter Wirtschaftsbereich, kann für mehr Transparenz und
Effektivität und somit für mehr Nachhaltigkeit im Handel sorgen. Und
wenn heute noch Verträge mit Markenherstellern den Händlern
verbieten, Waren abzuverkaufen oder zu spenden, müsste sich das
zukünftig ändern."
Eine weitere Befürchtung: Weil die Regelung ganz bewusst über das
geltende europäische Recht hinausgeht, kann es im internationalen
Vergleich Wettbewerbsnachteile geben, sofern die Bundesregierung sich
nicht dafür einsetzt, dass Europa nachzieht.
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Datum: 07.08.2019 - 15:23 Uhr
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