Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg: Piratenpartei erhebt Verfassungsbeschwerde
(ots) - Brandenburgs Polizei speichert mithilfe von
Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns ("Kesy") nunmehr bereits
seit über zwei Jahren flächendeckend, wann welcher Autofahrer wo auf
der Autobahn unterwegs war. Diese Vorratsdatenspeicherung auf
unbestimmte Zeit ist ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der
Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen
geltendes Recht verstößt. Dennoch ließ das Landgericht Frankfurt
(Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zu, weil
er nur "zufällig mitbetroffen" sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger,
Marko Tittel von der Piratenpartei, schaltete daraufhin das
Landesverfassungsgericht ein.
Ihm werde wirksamer Rechtsschutz verwehrt, schreibt Tittel in
seiner am Wochenende dort eingereichten Beschwerdeschrift [1]. Wo
gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert werden, könne von
einer "zufälligen Erfassung" keine Rede sein. Die brandenburgische
Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu
geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit
herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu
vergleichen sei. "Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung
kann die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte
wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile
bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchten (z.B. bei
Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern)", heißt es in der
Beschwerdeschrift weiter.
Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der
Polizei [2] beweist, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller
Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines
richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten können
Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden
lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf
Vorrat speichern lassen.
Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im
"Aufzeichnungsmodus" verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt
(Oder) findet, "wegen der wechselnden Tatfahrzeuge" sei "eine
Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des
Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen
Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so
können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge ... in den
Abgleich mit eingezogen werden."
"Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbei fahren, werden
von Kesy aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert", kritisiert Guido
Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei. "Das ist ein
Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der
Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Für die Piratenpartei
ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer
inakzeptabel!"
Hintergrund: Brandenburgs Polizei betreibt elf stationäre
Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon
veröffentlicht die Piratenpartei im Internet in einer Karte und ruft
zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf:
https://www.piratenpartei.de/kfzscan
Quellen/Fußnoten:
[1] Beschwerdeschrift: http://ots.de/2Pua2t
[2] KESY-Auftragsformular: http://ots.de/qAzgsv
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Datum: 06.08.2019 - 08:00 Uhr
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