KÜS: E-Scooter? Gerne! Aber bitte sicher! / E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter / Umfangreiche Prüfkriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis / Tipps von der KÜS zu den elektrischen Rollern (FOTO)
(ots) -
E-Scooter, also Tretroller mit Elektroantrieb, erleben derzeit
einen grandiosen Aufstieg. Startups, die diese Fahrzeuge vermieten,
verkünden enorme Wachstumszahlen. Seit dem 15. Juni 2019 sind die
E-Scooter für den Verkehr zugelassen.
Doch E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter. Die Suche nach dem
richtigen Fahrzeug ist nicht ganz einfach. Vom Billigprodukt ohne
Zulassung bis hin zum hochklassigen, qualitativ hochwertigen Fahrzeug
reicht die Spanne. Es geht dabei in erster Linie um die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmer. Die Gefahren bei Produkten ohne Zulassung
und ohne Versicherung, etwa aus dem Internet oder dem Baumarkt, sind
für den Straßenverkehr groß. Das Fahren eines solchen Fahrzeuges ohne
Betriebserlaubnis im Straßenverkehr ist verboten und eine Straftat.
Der schnelle und vor allem preiswerte Kauf ist oft mit Produkten
verbunden, bei denen wichtige Bauteile nicht getestet sind - wie etwa
Bremsen, elektrische Anlage oder Beleuchtung und Fahrdynamik. Das
kann fatale Folgen haben.
Der sichere Weg hin zum Fahrspaß mit einem E-Scooter beginnt mit
dem Kauf eines für den Verkehr zugelassenen Fahrzeugs. Einige Firmen
bewerben ihre Fahrzeuge als zugelassen für den Straßenverkehr - was
nicht immer stimmt. Im Rahmen der Erstellung eines Gutachtens zur
Erteilung der Betriebserlaubnis sind umfangreiche Prüfungen und Tests
vorgesehen. Der Technische Dienst der KÜS, die KÜS Technik GmbH, hat
für namhafte Hersteller die Gutachten zur Erlangung der
Betriebserlaubnis erstellt.
Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen und benötigen
für die Teilnahme am Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis. Diese
kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt
oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE), welche die Zulassungsstelle
ausstellt, sein.
Es müssen zwei unabhängig voneinander arbeitende Bremsen vorhanden
sein. Die Werte für die Mindestabbremsung bei der Betätigung beider
oder jeweils einer Bremse sind definiert und werden in mehreren
aufeinander folgenden Bremsungen überprüft.
Die Beleuchtungsanlage umfasst vorne einen weißen Scheinwerfer und
einen weißen Rückstrahler ("Katzenauge"), hinten eine rote
Schlussleuchte und einen roten Rückstrahler sowie seitliche gelbe
Rückstrahler. Scheinwerfer, Schlussleuchte und Rückstrahler müssen
eine Bauartgenehmigung aufweisen, erkennbar an dem auf der jeweiligen
lichttechnischen Einrichtung aufgebrachten Prüfzeichen. Eine
Versicherungsplakette ist Pflicht. Sie muss, entsprechend der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), an der Rückseite gut sichtbar
angebracht werden.
Batteriesicherheit, Leistung des Elektromotors sowie der Schutz
vor Manipulationen müssen den Anforderungen der Norm DIN EN 15194,
nach der auch Elektrofahrräder geprüft werden, entsprechen. Prüfpunkt
ist auch die elektromagnetische Verträglichkeit. Ebenso geprüft
werden das Vorhandensein und die Funktion von Hupe oder Klingel. Ein
weiterer Prüfpunkt ist die Höhe der Lenk- und Haltestange von
mindestens 700 Millimetern (bei Scootern ohne Sitz) und das
Vorhandensein einer Fahrzeug-Identnummer und eines Fabrikschildes.
Dies dient zur Identifizierung des Fahrzeuges. Genau hingesehen wird
auch bei der Verarbeitung. Hier geht es um die Überprüfung der
Anforderungen hinsichtlich der vorstehenden Außenkanten! Sie können
bei Unfällen zu Verletzungen führen.
Auch die Deaktivierung des Antriebs ist ein Punkt. Er muss
stoppen, sobald der Beschleunigungs-Drehgriff nicht mehr betätigt
wird. Bei den Fahrdynamikprüfungen über genau definierte Teststrecken
wird das Verhalten der E-Scooter an Unebenheiten und Hindernissen auf
der Fahrbahn oder etwa bei der Auffahrt auf einen Bordstein erprobt.
Das Fahrzeug muss auch vor Manipulationen geschützt sein. Die
Veränderung der vorgeschriebenen Motorleistung oder etwa der
Höchstgeschwindigkeit muss verhindert werden. Auch da schaut der
Technische Dienst der KÜS genau hin. Es geht dabei um nichts anderes
als die persönliche und die allgemeine Verkehrssicherheit.
Fakten:
- Nur E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis sind im
Straßenverkehr zulässig - beim Kauf auf ABE oder
Einzelbetriebserlaubnis achten!
- Versicherungspflicht: Plakette muss gut sichtbar auf der
Rückseite angebracht werden.
- Keine Helmpflicht, aber dringende Empfehlung!
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, Maximalleistung 500 Watt,
Höchstgewicht 55 kg
- Mindestalter 14 Jahre, Radwege müssen genutzt werden,
Bürgersteige sind tabu.
- Es gelten die gleichen Grenzwerte bei Alkoholgenuss wie bei
Autofahrern. Vergehen werden adäquat bestraft, bis zum Entzug
der vorhandenen Fahrerlaubnis.
Pressekontakt:
KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse(at)kues.de
Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 05.08.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1742482
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Losheim am See
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"KÜS: E-Scooter? Gerne! Aber bitte sicher! / E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter / Umfangreiche Prüfkriterien für die Erteilung einer Betriebserlaubnis / Tipps von der KÜS zu den elektrischen Rollern (FOTO)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).